FE 02.0466/2022/LGB - Metastudie zu Ergebnissen des Monitorings von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 02.0466/2022/LGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0466/2022/LGB - Metastudie zu Ergebnissen des Monitorings von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen
FE 02.0466/2022/LGB -Metastudie zu Ergebnissen des Monitorings von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
FE 02.0466/2022/LGB Metastudie zu Ergebnissen des Monitorings von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen
Die Zerschneidung von Lebensräumen durch das Verkehrsnetz sowie die zunehmende Verkehrsdichte führen zu einer Verinselung sowie funktionalen Beeinträchtigung und damit zur qualitativen Verschlechterung noch vorhandener Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Vor allem durch die Barrierewirkung von Straßen, insbesondere von hochbelasteten Bundesfernstraßen, werden der wechselseitigen Beziehungen innerhalb und zwischen Populationen als auch die Besiedlung neuer Lebensräume beeinträchtigt. Zudem führt das hohe Straßenverkehrsaufkommen bei einigen Tierarten zu erheblichen Verlusten bzw. erhöhter Mortalität sowie schweren Verkehrsunfällen. Die Anlage von Tierquerungshilfen gemäß den aktuellen fachlichen Standards führt zu einer Minderung der Zerschneidungswirkungen und trägt dazu bei, Wildunfälle zu vermeiden. Daher wurden in den letzten Jahren bei Neu- und Ausbauvorhaben sowie aus Gründen der Wiedervernetzung verstärkt Tierquerungsbauwerke an Straßen sowie teilweise auch an gebündelten Verkehrsträgern (Straße/Schiene) angelegt.
In zahlreichen Bundesländern (z. B. Brandenburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz) sowie im deutschsprachigen Ausland (Österreich, Schweiz) sind Monitoring-Studien und Erfolgskontrollen zur Wirksamkeit von Tierquerungshilfen vorhanden. Die Untersuchungen unterscheiden sich nach bisherigen Erkenntnissen hinsichtlich des betrachteten Tierartenspektrums sowie auch im Hinblick auf Detailschärfe, Dauer und Art der Erfassung. Teilweise liegen Untersuchungen über den Zustand der Vegetation/Bepflanzung der Querungshilfen sowie über die Einbindung in die umgebende Landschaft (Hinterlandanbindung) vor. Diese Studien sind teilweise veröffentlicht, zum Teil liegen sie unveröffentlicht in den einzelnen Straßenbauverwaltungen vor.
Ziel/Nutzen
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, jeder berechtigten Nutzerin und jedem berechtigten Nutzer die Ergebnisse der unterschiedlichen Monitoring-Studien leicht und vollständig zugänglich zu machen. So soll es ermöglicht werden, auch für Detailprobleme, auf die das MAQ nicht eingehen kann, Lösungen zu finden. Die Realisierung von Straßenbauvorhaben soll so beschleunigt werden und Probleme bei der Baurechtsschaffung sollen minimiert werden.
Die zu erstellende Datenbank soll bei der Planung von Straßen und Querungshilfen Einsatz finden und Pflege, Unterhaltung, Kontrolle und Monitoring weiter effektivieren.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Erfahrung und Fachkenntnisse im Bereich IT, Design und Aufbau von PostgreSQL-Datenbanken, Umgang mit Geodaten; nachzuweisen durch: mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste Nr. 1)
Erfahrung und Fachkenntnisse im Bereich Wiedervernetzung von Lebensräumen/Tierquerungshilfen; nachzuweisen durch: mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste Nr. 2)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.