Errichtung eines Kompetenzzentrums für Forschung und Lehre im Ärztehaus Detmold Referenznummer der Bekanntmachung: KLD 02/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-lippe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: www.mmv-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Kompetenzzentrums für Forschung und Lehre im Ärztehaus Detmold
Ziel ist eine vollumfängliche Angebotserstellung für die Planung und der schlüsselfertigen Ausbauarbeiten eines Kompetenzzentrums für Forschung und Lehre im Ärztehaus Detmold - neben dem Gelände
Klinikum Lippe Standort Detmold.
Mit derzeit insgesamt 1.400 Planbetten an drei Standorten leistet die Klinikum Lippe GmbH (nachfolgend KLG oder Vergabestelle) einen wichtigen Beitrag für die medizinische Versorgung der Region Ostwestfalen Lippe. Rund 2.800 Mitarbeiter versorgen auf Stationen, in Operationssälen und Funktionsbereichen die Patienten und sind in Verwaltung und Technik für den reibungslosen Klinikbetrieb verantwortlich. Der KLG-Standort Detmold umfasst derzeit ungefähr 700 aufgestellte Betten und ungefähr 1.500 Mitarbeiter.
Die Anforderungen an ein modernes Klinikum unterliegen einem ständigen Wandel. Dies erfordert bei der strategischen Fortentwicklung des Standortes und bei den planerischen Entscheidungen ein hohes Maß an Flexibilität. Unter diesen Prämissen sind die in diesen Vergabeunterlagen dargestellten Maßnahmen darauf ausgerichtet, die Zukunftsfähigkeit der gesamten Klinikum Lippe GmbH für die kommenden Jahre sicherzustellen.
Ziel ist eine vollumfängliche Angebotserstellung für die Planung und Schlüsselfertige Errichtung eines Kompetenzzentrums für Forschung und Lehre im Ärztehaus Detmold - neben dem Gelände Klinikum Lippe Standort Detmold.
Hinsichtlich der Einzelheiten der ausgeschriebenen Aufhaben dürfen wir auf die Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen verweisen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
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Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt:
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A)
2.1) Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer des/der Projektverantwortlichen, Nachweis der Bauvorlageberechtigung des verantwortlichen Planers
2.2) Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder vergleichbare Qualifikation gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV bzw. Vorlageberechtigung in Deutschland.
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
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Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt:
3) Erklärung zum Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. c) VOB/A)
Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen jeweils jeweils mindestens 5 Millionen Euro betragen haben (auch GU-Leistungen von Projekten im klinischen Bereich sind anrechenbar).
4) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A). Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen als Generalplaner, d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Auf gesonderte Anforderung: Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
5) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
3) Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen jeweils mindestens 5 Millionen Euro betragen haben (auch GU-Leistungen von Projekten im klinischen Bereich sind anrechenbar).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
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Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt:
6) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A): Referenzen nach § 6a EU Nr. 3 Buchstabe b) VOB/A der wesentlichen in den letzten zehn Jahren (Betrachtungszeitraum) erbrachten Leistungen, deren Anforderungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
7) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. b und g) VOB/A): Erklärung über die mittlere Zahl (je Auftragsart, die Gegenstand der Antragstellung ist) der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden können, inklusive dem technischen Fachpersonal. Der Bieter weist nach und sichert zu, über hinreichende personelle Ressourcen zu verfügen, so dass unmittelbar nach einer Beauftragung mit der Bearbeitung begonnen werden kann und zügig eine Übermittlung der Ergebnisse erfolgt
8) Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern - falls zutreffend -
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Verpflichtungserklärung zu Nachunternehmern - falls zutreffend - Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
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9) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe - falls zutreffend -
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Verpflichtungserklärung zu Nachunternehmern - falls zutreffend - Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
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10) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
11) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
12) Falls erforderlich: Eigenerklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB)
13) Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
14) Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls vorliegend -
15) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
16) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gemäß § 73 Abs. (3) VgV.
17) Eigenerklärung Russlandsanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
In der Submission nach § 14 a VOB/A sowie § 14 EU VOB/A werden die Angebote geöffnet. Bei der elektronischen Angebotseinreichung ist die Anwesenheit der Bieter nicht vorgesehen. Über den Öffnungstermin ist eine Niederschrift in elektronischer Form zu fertigen. Inhaltlich orientiert sich die Niederschrift an den Vorgaben im Eröffnungstermin.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Sofern sich ein Bieter nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bieter stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6ELS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]