EU-weite Ausschreibung: Beschaffung Feuerwehrfahrzeug für die Gemeinde Nottuln
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nottuln
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48301
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nottuln.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung: Beschaffung Feuerwehrfahrzeug für die Gemeinde Nottuln
Die Gemeinde Nottuln beschafft für ihre Feuerwehr einen neuen Rüstwagen. Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846, und DIN 14555, Teil 3 ist besonders auf eine Geländefähigkeit, sichere Fahrdynamik, Wendigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten. Das Fahrzeug ist in einer möglichst geländefähigen Ausführung Kat. 2 gemäß EN 1846 anzubieten.
Fahrgestell
Fahrgestell
Optionen gemäß Leistungsverzeichnis. Die Optionalen Leistungen fließen nicht mit in die Wertung ein.
Feuerwehrtechnischen Aufbau des in Los 1 beschriebenen Fahrgestelles
Feuerwehrtechnischen Aufbau des in Los 1 beschriebenen Fahrgestelles
Optionen gemäß Leistungsbeschreibung
Feuerwehrtechnische Beladung des in Los 2 beschriebenen Aufbaus
Feuerwehrtechnische Beladung des in Los 2 beschriebenen Aufbaus
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
- Eigenerklärung über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Lose 1 bis 3:
- Eigenerklärung zu Gesamtumsätzen des Bieters;
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Lose 1 bis 3:
- Eigenerklärung zu Gesamtumsätzen des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Lose 1 bis 3:
- Eigenerklärung zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Eigenerklärung zu Angaben zu Arbeitskräften.
Lose 1 bis 3:
- Eigenerklärung zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benannt: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
- Eigenerklärung zu Angaben zu Arbeitskräften. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss die Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich Beschäftigten angegeben werden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Abschnitt IV: Verfahren
Bietern/Bieterinnen und/oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.