Neubau Kita Oberdischingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberdischingen
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberdischingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita Oberdischingen
Die Gemeinde Oberdischingen (2.300 Einwohner) plant einen viergruppigen kommunalen Kindergarten auf einem gemeindlichen Grundstück. In unmittelbarer Nähe befindet sich bereits die Grundschule mit einer eigenen Mehrzweckhalle sowie einem Lehrschwimmbecken.
Dieser Kindergarten soll für zwei U-3-Gruppen (im OG) und zwei Ü-3-Gruppen (im EG) ausgelegt werden. Außerdem sollen die Gemeinschaftsräume auch Dritten nach den regulären Kindergarten-Öffnungszeiten zur Verfügung stehen. Hierbei ist es wichtig, dass die Gemeinschaftsräume von den Gruppenräumen abgetrennt werden können.
In einem optionalen zweiten Bauabschnitt könnte der Kindergarten um weitere vier Gruppen erweitert werden. Aufgrund dieser Möglichkeit werden die Kapazitäten aller Gemeinschaftsräume bereits beim viergruppigen Bau auf acht Gruppen ausgelegt.
Das Essen wird von einem Catering-Unternehmen bezogen.
Neben den Gruppenräumen wird den Personalräumen eine große Bedeutung zugeschrieben.
Oberdischingen
- Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, LPH 3 - 9, stufenweise.
- Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI 2021, LPH 3 - 9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Die Ergebnisse der Vorplanung und der auf dieser Grundlage gefasste Beschluss des Gemeinderats sind für die weitere Planung zwingend zu beachten.
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Anzahl Beschäftigte: 50 Punkte;
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen Unternehmen: 600 Punkte.
Der vollständige Teilnahmeantrag ist als ein Gesamt-pdf-Dokument einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau oder vergleichbares“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt ist (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau oder vergleichbares“ vorzulegen.
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf. Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
f) Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG) Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Architekt, Fachrichtung Hochbau oder vergleichbares gemäß § 75 Abs. 1 VgV
i) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.
j) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen.
k) Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022).
Die Kriterien i) + k) sind Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.07.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.