Beschaffung von vier Drehtrommel-Müllfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 70 21-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7/8
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7/8
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von vier Drehtrommel-Müllfahrzeugen
Beschaffung von vier Drehtrommel-Müllfahrzeugen für die Müllabfuhr der Stadt Heidelberg in drei Losen
Los 1 Vier Niederflurfahrgestelle für vier Abfallsammelaufbauten Biomüll
Los 2 Vier Abfallsammelaufbauten Biomüll
Los 3 Vier Automatikschüttungen (Lifter) für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840 1 bis 3 (Biomüll)
Vier Fahrgestelle - Drehtrommel-Müllfahrzeuge
69124 Heidelberg, Hardtstraße 2
Lieferung von vier 6X2/4 NLA Niederflurfahrgestellen für vier Abfallsammelaufbauten Biomüll nach DIN EN 1501-1 zulässiges Gesamtgewicht maximal 26 Tonnen
Die Lieferung hat gemäß dem Angebot zu erfolgen. Bei Verzögerungen muss der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig in Kenntnis setzen.
Bei Nichteinhaltung der im Angebot angegebenen Lieferfristen hat der Auftragnehmer Schadensersatz in der Höhe der vom Auftraggeber tatsächlich entstandenen Aufwendungen einschließlich der Mehraufwendungen zu leisten.
Eine Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz entsteht dann nicht, wenn der Auftragnehmer die Überschreitung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt, beispielsweise, wenn die Überschreitung auf Lieferengpässe bei Halbleiterkomponenten oder anderen Rohstoffen infolge der Corona-Pandemie oder des Krieges in der Ukraine zurückzuführen ist.
Vier Aufbauten - Drehtrommel-Müllfahrzeuge
Lieferung und Montage von vier Abfallsammelaufbauten für Biomüll Sammelbehälter mit einem Eurovolumen von mindestens 20 cbm
Die Lieferung hat gemäß dem Angebot zu erfolgen. Bei Verzögerungen muss der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig in Kenntnis setzen.
Bei Nichteinhaltung der im Angebot angegebenen Lieferfristen hat der Auftragnehmer Schadensersatz in der Höhe der vom Auftraggeber tatsächlich entstandenen Aufwendungen einschließlich der Mehraufwendungen zu leisten.
Eine Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz entsteht dann nicht, wenn der Auftragnehmer die Überschreitung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt, beispielsweise, wenn die Überschreitung auf Lieferengpässe bei Halbleiterkomponenten oder anderen Rohstoffen infolge der Corona-Pandemie oder des Krieges in der Ukraine zurückzuführen ist.
Vier Schüttungen - Drehtrommel-Müllfahrzeuge
Lieferung und Montage von vier Automatikschüttungen für Abfallsammelaufbauen nach DIN EN 840-1 bis 3 zum Anbau an Abfallsammelfahrzeuge (ASF) Hub- und Kippkräfte ca. 7.000 N
Die Lieferung hat gemäß dem Angebot zu erfolgen. Bei Verzögerungen muss der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig in Kenntnis setzen.
Bei Nichteinhaltung der im Angebot angegebenen Lieferfristen hat der Auftragnehmer Schadensersatz in der Höhe der vom Auftraggeber tatsächlich entstandenen Aufwendungen einschließlich der Mehraufwendungen zu leisten.
Eine Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz entsteht dann nicht, wenn der Auftragnehmer die Überschreitung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt, beispielsweise, wenn die Überschreitung auf Lieferengpässe bei Halbleiterkomponenten oder anderen Rohstoffen infolge der Corona-Pandemie oder des Krieges in der Ukraine zurückzuführen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber
einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denenein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einemVergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichendeSelbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenenInteresse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzuim Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen.
Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der
öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen
oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der
öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer und Dienstleistungen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (§ 46 (3) Nr. 1. VgV) Vergleichbare Aufträge als Referenzen mit Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Rechnungswert und
Lieferzeitpunkt. Mindestens 2 Referenzen.
Mindestens 2 Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von Bietergemeinschaften wird die Annahme einer bestimmten Rechtsform bei Angebotsabgabe nicht verlangt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, für den Fall der Auftragserteilung eine bestimmte Rechtsform zu verlangen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages notwendig ist. Außerdem hat die Bietergemeinschaft auf Verlangen des Auftraggebers eine von allen Mitgliedern
rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind (Name, Anschrift),
- in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter ggü. dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Für die Abgabe der Erklärung stellt die Vergabestelle auf Verlangen ein Formular zur Verfügung. Alle Mitbieter haben die Eignungsnachweise zur Zuverlässigkeit vorzulegen. Bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit wird die Gemeinschaft
als Einheit betrachtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 74137
Land: Deutschland
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de