Kita-Trägerschaft Kindergarten Rück II Referenznummer der Bekanntmachung: KR2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbronn
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kita-Trägerschaft Kindergarten Rück II
Ausgeschrieben ist die Trägerschaft der Kita Stuttgarter Straße im Neubaugebiet Rück II. Die Kita soll insgesamt 120 Kindern Platz bieten. 4 Gruppen mit jeweils ca. 25 Kindern sollen dabei den Kindergartenkindern im Alter von 3 bis 6 Jahren zur Verfügung stehen. Zwei Krippengruppen mit Platz für jeweils 10 Kinder sollen den ganz jungen Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren Platz bieten. Die Plätze sollen bedarfsgerecht mit verlängerter Öffnungszeit oder ganztags angeboten werden.
Das die Kita beherbergende Gebäude muss noch geplant und gebaut werden, wobei die Fer-tigstellung in zwei Jahren angestrebt ist. Bauherrin ist die Gemeinde Waldbronn.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben ist der Betrieb der Kita Stuttgarter Straße im Neubaugebiet Rück II. Das die Kita beherbergende Gebäude muss noch geplant und gebaut worden, wobei die Fertigstellung in zwei Jahren angestrebt ist. Bauherrin wird die Gemeinde Waldbronn sein.
Dennoch soll schon jetzt ein Betreiber gefunden werden, um diesen bei der Planung des Ge-bäudes mit einbeziehen zu können. Die Auslobung des Architektenwettbewerbs ist für Febru-ar/März 2023 geplant. Bis dahin soll der Betreiber feststehen.
Die Kita soll insgesamt 120 Kindern Platz bieten. 4 Gruppen mit jeweils ca. 25 Kindern sollen dabei den Kindergartenkindern im Alter von 3 bis 6 Jahren zur Verfügung stehen. Zwei Krip-pen mit Platz für jeweils 10 Kinder sollen den ganz jungen Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren Platz bieten.
Die Kita soll teilweise verlängerte Öffnungszeiten haben und teilweise sogar ganztags geöff-net sein. Der Träger soll die Verpflegung eigenverantwortlich übernehmen.
Insgesamt ist eine Laufzeit von 20 Jahren vorgesehen, wobei der Betreibervertrag zunächst mit einer festen Laufzeit von fünf Jahre abgeschlossen werden soll mit drei Verlängerungs-möglichkeiten um jeweils 5 Jahre.
Insgesamt ist eine Laufzeit von 20 Jahren vorgesehen, wobei der Betreibervertrag zunächst mit einer festen Laufzeit von fünf Jahre abgeschlossen werden soll mit drei Verlängerungs-möglichkeiten um jeweils 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in 7 den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.