Generalplanung Grundschule Albert-Schweitzer Grundschule in Kerpen Brüggen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_132
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kerpen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Grundschule Albert-Schweitzer Grundschule in Kerpen Brüggen
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit OGS-Bereich, einer Mensa mit Aufwärmküche und zusätzlichen Räumen für die Nutzung durch Vereine, Jugendzentrum und Kinderbetreuung (U3) sowie ein Neubau einer 2-Feldsporthalle als Mehrzweckhalle in Brüggen, Stadt Kerpen.
Die erforderlichen Planungsleistungen für diese Baumaßnahme umfassen folgende Leistungsbilder:
- Objektplanung Gebäude (LP 3 bis 9 gemäß Anlage 10 zu §34 HOAI),
- Rückbauplanung und -bauleitung (LS 1 bis 4 gemäß Absatz 3 zu AHO Heft 18),
- Objektplanung Freianlagen (LP 1 bis 9 gemäß Anlage 11 zu §39 HOAI),
- Tragwerksplanung (LP 1 bis 6 gemäß Anlage 14 zu §51 HOAI),
- Technische Ausrüstung (LP 1 bis 9 gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI),
- Küchenplanung (LP 1 bis 9 gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI),
- Bauphysik (LP 1 bis 7 gemäß Anlage 1 zu §3 HOAI, 1.2.2, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik sowie Raumakustik)
- Brandschutz (LP 1 bis 9 gemäß Absatz 1.4 zu AHO Heft 17)
Aufgrund stetig wachsender Schülerzahlen und hoher Anforderungen an Flexibilität bei der Raumnutzung wurde 2022 auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie die Vorentwurfsplanung der Objektplanung aufgestellt. Die zugehörigen Pläne werden mit der Vergabebekanntmachung zur Verfügung gestellt.
Die Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 7.440 m2. Die Brutto-Geschossfläche der Schule beträgt auf Grundlage des Vorentwurfs ca. 5.568 m2, die Sporthalle ca. 1.811 m2 und die Außenanlagenfläche ca. 4.317 m2.
Das Baufeld grenzt an der Südseite dem Gabrielweg und an der Ostseite dem Michaelweg. Die auf dem Grundstück bestehenden Gebäude sind rückzubauen.
Die vorläufige Kostenermittlung (in brutto) setzt sich wie folgt zusammen:
Abbruchskosten 710.000 EUR
KG 200 177.360 EUR
KG 300 8.765.883 EUR
KG 400 2.618.381 EUR
davon 410 497.492 EUR
davon 420 497.492 EUR
davon 430 314.207 EUR
davon 440 916.433 EUR
davon 450 157.103 EUR
davon 460 52.368 EUR
davon 471 104.735 EUR
davon 480 78.551 EUR
KG 500 1.138.450 EUR
Baugrundstück Neubau Albert-Schweitzer-Schule Gabrielweg 50169 Kerpen
Die erforderlichen Planungsleistungen für diese Baumaßnahme umfassen folgende Leistungsbilder:
- Objektplanung Gebäude (LP 3 bis 9 gemäß Anlage 10 zu §34 HOAI),
- Rückbauplanung und -bauleitung (LS 1 bis 4 gemäß Absatz 3 zu AHO Heft 18),
- Objektplanung Freianlagen (LP 1 bis 9 gemäß Anlage 11 zu §39 HOAI),
- Tragwerksplanung (LP 1 bis 6 gemäß Anlage 14 zu §51 HOAI),
- Technische Ausrüstung (LP 1 bis 9 gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI),
- Küchenplanung (LP 1 bis 9 gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI),
- Bauphysik (LP 1 bis 7 gemäß Anlage 1 zu §3 HOAI, 1.2.2, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik sowie Raumakustik)
- Brandschutz (LP 1 bis 9 gemäß Absatz 1.4 zu AHO Heft 17)
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt.
Die Zuschlagserteilung kann gem. VgV §17 Abs. 11 auf Grundlage des Erstangebotes vergeben werden.
Eine Verlängerung des Vertrages kann aufgrund von Bauzeitverlängerung notwendig werden.
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt stufenweise/optional gemäß HOAI, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderung des Projekts:
1. Stufe: Leistungsphasen 1+2
2. Stufe: Leistungsphasen 3+4
3. Stufe: Leistungsphase 5
4. Stufe: Leistungsphasen 6+7
5. Stufe: Leistungsphasen 8+9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass mindestens ein Mitarbeiter des Büros nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur berechtigt ist und die Voraussetzungen nach § 67 BauO NRW zur Bauvorlageberechtigung erfüllt wird.
Mindestumsatz (Summe im Mittel) über die letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) für Leistungen gemäß HOAI § 34 Objektplanung und HOAI § 55 Technische Ausrüstung 1.000.000 EUR netto/Jahr.
Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über nachfolgende Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden 3.000.000 EUR
b) für sonstige Schäden 3.000.000 EUR
- Anzahl der festangestellten Architekten / Ingenieure in der Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie Technischen Ausrüstung (Mindestanforderung: 6 festangestellte Architekten / Ingenieure in Summe für den Generalplaner)
- Anzahl der festangestellten Architekten / Ingenieure in der Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie Technischen Ausrüstung mit einer Bürozugehörigkeit von min. 3 Jahren
- Anzahl der bearbeiteten Projekte für öffentliche Bauherren im Zeitraum 11/2017 - 10/2022
- Anzahl der bearbeiteten Neubau-Projekte in Modulbauweise im Zeitraum 11/2017 - 10/2022
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Bewertet werden die Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen (Anlage 7.n) sowie den ergänzend eingereichten Unterlagen zur Bewertung der Komplexität unter folgenden Aspekten:
1. Zwei Neubau-Referenzprojekte aus Objektplanung Gebäude mit folgenden Anforderungen:
- Die Kosten für KG 300 müssen je Projekt mehr als 2.500.000 Mio. EUR brutto betragen.
- Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.
- Beide Referenzprojekte müssen fertiggestellt sein.
2. Zwei Neubau-Referenzprojekte aus TGA-Planung Anlagengruppe 1-3 mit folgenden Anforderungen:
- Die Kosten für KG 410-430 müssen je Projekt mehr als 400.000 EUR brutto betragen.
- Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.
- Beide Referenzprojekte müssen fertiggestellt sein.
3. Zwei Neubau-Referenzprojekte aus TGA-Planung Anlagengruppe 4-5 mit folgenden Anforderungen:
- Die Kosten für KG 440-450 müssen je Projekt mehr als 350.000 EUR brutto betragen.
- Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.
- Beide Referenzprojekte müssen fertiggestellt sein.
4. Ein Referenzprojekt aus Objektplanung Freianlagen mit folgenden Anforderungen:
- Das Referenzprojekt muss ein Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebot oder einen Spielplatz gemäß HOAI Anlage 11.2 nachweisen.
- Die Kosten für KG 500 müssen mehr als 600.000 EUR brutto betragen.
- Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.
- Das Referenzprojekt muss fertiggestellt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland". Dier Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens haben ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland" zu erfolgen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform kostenlos zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform" Vergabemarktplatz Rheinland" (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY4YY0H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rhein-erft-kreis.de/
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Abtrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur dann zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.