Glasreinigung städtischer Gebäude 03/2023 - 02/2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 65-23-2-E69519219
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabe-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glasreinigung städtischer Gebäude 03/2023 - 02/2027
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Glas- und Rahmenreinigung von mehreren Objekten mit einer Grundfläche von ca. 73,0 Tsd. Quadratmetern.
Glas- und Rahmenreinigung diverser Liegenschaften der Gebäudemanagement Neuss Service GmbH mit rund 20,9 Tsd. m² Glasflächen
Neuss
Glas- und Rahmenreinigung diverser Liegenschaften der Gebäudemanagement Neuss Service GmbH mit rund 20,9 Tsd. m² Glasflächen
Eine Verlängerung um zweimal je ein Jahr ist möglich, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Glas- und Rahmenreinigung diverser Liegenschaften der Gebäudemanagement Neuss Service GmbH mit rund 52,1 Tsd. m² Glasflächen
Neuss
Glas- und Rahmenreinigung diverser Liegenschaften der Gebäudemanagement Neuss Service GmbH mit rund 52,1 Tsd. m² Glasflächen
Eine Verlängerung um zweimal je ein Jahr ist möglich, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
- Eigenerklärung BMWK Sanktionen - Kopie der Handwerkskarte oder der Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke.
- Kopie des Meisterbriefs oder ein anderer vergleichbarer Nachweis der Fachkunde
- Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
- Bescheinigung des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben.
- Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die größte Zahl der versicherungspflichtigen Mitarbeiter versichert ist, über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge.
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
- Bescheinigung der Minijobzentrale über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte (muss nur vorgelegt werden, wenn der Einsatz solcher Kräfte in der Kalkulation vorgesehen ist).
- Nachweis über bestehende Versicherungen in angegebener Höhe (siehe Besondere Vertragsbedingungen) oder die Erklärung eines Versicherers, dass er die vorgegebenen Versicherungssummen absichern würde (Im Auftragsfall ist eine bestehende Versicherung spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung nachzuweisen).
- Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
- Nachweise über Zertifizierungen (DIN EN ISO 9000 ff, RAL-Gütezeichen o. ä.) (Das Fehlen stellt jedoch keinen Ausschlussgrund dar).
- Sollte es zu einer Beauftragung eines oder mehrerer Lose kommen, muss, nach Aufforderung, für jeden Mitarbeiter ein Führungszeugnis vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Neuss, Zentrale Vergabestelle, Michaelstraße 50, Raum 1.629, 41460 Neuss (Abweichend von der Postadresse!)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind unverzüglich spätestens bis zum 03.01.2023 zu stellen. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).