Versicherungsvertrag für die Gebäude-, Inhalt- und Schlüsselverlustversicherungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bghw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsvertrag für die Gebäude-, Inhalt- und Schlüsselverlustversicherungen
Die Auftraggeberin schreibt einen Versicherungsvertrag für die Gebäude-, Inhalt- und Schlüsselverlust-versicherungen aus. Ziel der Ausschreibung bzw. des Vertrages ist eine sichere, rechtskonforme und wirtschaftliche Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Es ist eine Laufzeit von drei Jahren vorgesehen.
Schadenaufstellung für die ausgeschriebenen Versicherungen und Objekte gemäß der Objektlisten.
Die Entschädigungen für die Versicherungsjahre 2017 bis 13.10.2022 betrugen:
Gebäude-, Inhalts- und Schlüsselverlustversicherungen:
Jahr Anzahl Gesamtschäden (Zahlung und Reserve) 2017 7 38.727,28 € 2018 7 60.767,63 € 2019 0 0 € 2020 3 3.348,00 € 2021 0 0 € 2022 0 0 € Eine Einzelschadenaufstellung für die Gebäude- und Inhaltsversicherungen in der Anlage 4 beigefügt.
Die Versicherungsverträge wurden zuletzt zum 01.01.2020 ausgeschrieben. Seitdem gelten für die EC-Gefahren die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Selbstbehalte. Wie Sie dem Vorschadenverlauf entnehmen können, wirkte sich die Vereinbarung dieser Selbstbehalte sehr positiv auf die Schaden-anzahl und Schadenhöhe aus. Zum 01.01.2023 wird nun zudem ein Feuer-Selbstbehalt in Höhe von 10.000 € neu eingeführt.
Versicherungsorte sind sämtliche Objekte, Gebäude und Betriebsstätten des Versicherungsnehmers.
Versicherungsorte sind, zusätzlich zu den oben beschriebenen, auch die Stellen (auch unterwegs oder nur vorübergehend außerhalb), an denen sich vom Versicherungsnehmer zu versichernde Sachen befinden.
Die beweglichen Sachen gelten mit Freizügigkeit innerhalb sämtlicher vom Versicherungsnehmer genutzter Gebäude und Grundstücke versichert.
Versicherungsbedingungen Dem jeweiligen Einzelvertrag liegen die Bedingungen dieses Leistungsverzeichnisses sowie die nachfolgend genannten Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen, Musterbedingungen des GDV in der Version vom 01.04.2014 (AGlB 2010, Version 01.01.2013) zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2010 Terror)
- Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur industriellen Feuerversicherung (ECB 2010)
- Positionen-Erläuterung zur Feuerversicherung für Industrie und Gewerbe VdS 171
Soweit nachfolgend auf die Allgemeinen Bedingungen Bezug genommen wird, sind immer die hier unter Ziffer 2 aufgeführten Bedingungen sowie ggfs. die zugehörigen Klauseln (SK XXX 2010) gemeint.
Sicherheitsvorschriften Der Versicherer kann gemäß Teil B Nr. 3 folgende weitere Sicherheitsvorschriften als Vertragsgrundlagen verlangen:
- Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASF) VdS 2038
- Brandverhütungsvorschriften für Fabriken und gewerbliche Anlagen – zum Aushang im Betrieb bestimmt VdS 2039
- Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten VdS 2047
- Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern VdS 2001
- Feuergefährliche Arbeiten – Richtlinien für den Brandschutz VdS 2008
Vertragsgrundlagen Für alle zu versichernden Objekte wird hiermit ein Sammelversicherungsvertrag geschlossen.
Innerhalb des Sammelversicherungsvertrages handelt es sich für jedes Objekt und jede versicherte Gefahr, soweit in der Objektliste nichts anderes angegeben ist, um einen rechtlich selbständigen Vertrag.
Dieser Sammelversicherungsvertrag gilt nicht als laufende Versicherung im Sinne der §§ 53 ff. VVG. Die nachfolgenden Bedingungen und Bestimmungen gelten für alle unter dem Sammelversicherungsvertrag geführten Einzelversicherungsverträge. Neben diesem gilt:
Unabhängig von der Frage einer Einstufung des Versicherungsnehmers als Großrisiko gemäß § 210 VVG gelten die Bestimmungen des VVG und die nachfolgenden Regelungen dieses Sammelversicherungsvertrages.
Anwendung der Vereinbarungen und Bestimmungen Die folgenden Vereinbarungen und Bestimmungen gehen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gemäß Teil A Ziff. 2 vor. Änderungen können im gegenseitigen Einvernehmen jeder-zeit vereinbart werden. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW).
Vertragslaufzeit und Kündigung Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung Beginn: 01.01.2023, 00.00 Uhr Ablauf: 31.12.2025, 24.00 Uhr Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich zum Ablauf gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer beträgt 3 Monate. Die Kündigungsfrist für den Versicherer beträgt 6 Monate. Dieser Zeitraum ist erforderlich, um ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren zu ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90334
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen,
nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabe-
vorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.