Schwarzwald-Baar Klinikum - TGA-ELT-Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/12/02-014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sbk-vs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schwarzwald-Baar Klinikum - TGA-ELT-Planung
ZNA VS Neuorganisation - Planerauswahlverfahren Fachplanung ELT
Das Schwarzwald-Baar Klinikum beabsichtigt eine Erweiterung der Zentralen Notaufnahme zur Sicherstellung der zukünftigen Patientenversorgung vorzunehmen. Im Zuge der Realisierung sind unterschiedliche vorbereitende Maßnahmen erforderlich, um die notwendigen Flächen in der bestehenden Notaufnahme zur Erweiterung zur Verfügung zu stellen. Das Projekt untergliedert sich nach jetzigem Stand in drei Bauabschnitte, diese sind im Zuge der Planungen weiter auszuarbeiten und zu verifizieren. Die grob überschlägig ermittelte, neu zu planende Nutzfläche beläuft sich auf ca. 2.600m2. Die Realisierung erfolgt in vollen laufenden Klinikbetrieb.
Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH Klinikstraße 11 78052 Villingen-Schwenningen
Das Schwarzwald-Baar Klinikum beabsichtigt die Erweiterung der Zentralen Notaufnahme am Standort Villingen-Schwenningen. Ausgeschrieben werden Fachplanungsleistungen ELT gemäß § 55 HOAI. Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben:
Stufe 1: Präqualifikationsverfahren
Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern.
Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1 der Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung gemäß § 44 Absatz 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium),
- Eigenerklärung gemäß § 75, Absatz 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt (Ausschlusskriterium).
Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Absatz 1 bis 5 VgV: Mindestpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto p. a., Höchstpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto p. a. (Wichtung 20 %) Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mindestens 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mindestens 2 Mio. EUR
(Ausschlusskriterium)
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gemäß 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV:
Mindestpunktzahl ab 3 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 5 Beschäftigten (Wichtung 20 %). Referenzliste:
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gemäß §§ 46 Absatz 3 Nr. 1, 75 Absatz 5 VgV (Wichtung 60 %):
Die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind. Mindestanforderungen Referenz:
- Mindesthonorarzone II oder höher,
- Fachplanung ELT gemäß § 55 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht,
- Projektfertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2013).
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
Zusatzpunkte Referenz:
- Höhe der anrechenbare Herstellkosten (KG 440 - 460): Mindestpunktzahl ab 0,5 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 0,9 Mio. EUR netto
- Projektfertigstellung: Mindestpunktzahl am oder nach 1.1.2016 (7 Jahre), Höchstpunktzahl am oder nach 1.1.2020 (3 Jahre).
Bewerbergemeinschaft:
- Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "(Beratender) Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach
§ 125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Absatz 4 Satz 2 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gemäß § 73 Absatz 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
2. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform COSINEX zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden, das über die Bieterplattform COSINEX zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch Über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach Erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4. Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4LYW8DD6GLE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland