Stadtwerke Rhede GmbH - Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 06959-22 Ex-Post_neu
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rhede
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-rhede.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Rhede GmbH - Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Los 2)
Die Stadtwerke Rhede GmbH beabsichtigen, das Hallen- und Freibad Rhede zu sanieren und zu erweitern.
Das Hallen- und Freibad Rhede besteht aus einem 1975 erbauten Hallenbad und einem 1966 erbauten Freibad. Beide Bereiche wurden nachfolgend mehrfach modernisiert. Der Freibadbereich befindet sich in einem tadellosen, gepflegten Zustand.
Der Hallenbadbereich bedarf jedoch sowohl einer Modernisierung als auch einer Erweiterung, um langfristig in Rhede ein attraktives Badeangebot gewährleisten zu können. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher überwiegend auf den Hallenbadbereich.
Die derzeit vorhandene Beckenanlage (Hallenbad) besteht aus einem Kombibecken mit Teilhubboden, 10 m x 25 m, mit einer Wassertemperatur von 28 °C (30 °C an Warmbadetagen) sowie einem Kinderbecken mit ca. 16 m² Wasserfläche und einer Wassertemperatur von 33 °C. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine 1988 errichtete BHKW-Anlage, die stirnseitig an das Hallenbad angebaut ist.
Die Stadtwerke Rhede beabsichtigen nun insbesondere,
- ein Multifunktionsbecken (in neu zu schaffender, an Bestand angrenzende Halle),
- einen Kleinkindererlebnisbereich (in neu zu schaffender, an Bestand angrenzende Halle),
- einen Wärmeraum zu errichten und
- den Bestand des Bades zu sanieren.
Für die Erweiterung bzw. Sanierung des Bestandes sollen Leistungen und Leistungsbilder der
- Objektplanung - Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Los 1,
- Fachplanung - Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Los 2 und
- Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Los 3
vergeben werden.
Dieses Verfahren betrifft Los 2 (Fachplanung - Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI). Die übrigen Lose (Los 1 und 3) wurden in gesonderten Bekanntmachungen veröffentlicht.
Fachplanung - Technische Ausrüstung
Stadtwerke Rhede Krommeter Weg 13 46414 Rhede
Für die Erweiterung und Sanierung des Hallen- und Freibades Rhede sollen Leistungen der Fachplanung -Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9 (stufenweise) vergeben werden. Der Bieter hat sicherzustellen, dass für die Fachplanung Technische Ausrüstung in der Leistungsphase 8 ein Bauleiter vor Ort zur Verfügung steht. Für die Maßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von EUR 4.475.000,00 netto (ohne Kostengruppen 100 und 700) vorgesehen. Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten (Kostensicherheit).
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pulheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6E41
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vg. § 160 ff. GWB.