NSV_Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 202204_013
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
NSV_Elektroinstallation
Die terranets bw ist ein unabhängiger Transportnetzbetreiber für Gas. Seit 1961 betreibt das Unternehmen ein Gastransportsystem in Baden-Württemberg. Mit ihrem rund 2.700 km langen Leitungsnetz stellt die terranets bw den diskriminierungsfreien Transport von Gas von Niedersachsen bis an den Bodensee sicher. Ihr Transportnetz baut terranets bw seit 60 Jahren kontinuierlich aus und sorgt so für Versorgungssicherheit auf höchstem Niveau. Viele Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Hessen sowie Teile Bayerns und der Schweiz, Vorarlberg und das Fürstentum Liechtenstein sind heute an das Leitungsnetz der terranets bw angebunden.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, betreibt die tnbw unter anderem an zwei verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg insgesamt sieben Verdichtereinheiten.
Im Jahre 2016 hat die terranets bw die Nordschwarzwaldleitung (NOS) in Betrieb genommen, die Erdgas von Au am Rhein nach Leonberg führt. Auf Grund der Langfristprognosen des zu erwartenden Gasbedarfs im süddeutschen Raum plant die terranets bw den Neu-bau einer Verdichterstation nordwestlich von Ettlingen, um den zukünftigen Anforderungen des Erdgastransportes gerecht zu werden.
Die zu errichtende Verdichterstation soll die Kapazität der NOS erhöhen, indem das zu transportierende Erdgas auf einen höheren Druck verdichtet und die bestehende Leitungskapazität optimal ausgenutzt wird. Für die zu errichtende Verdichterstation ist ein Grundstück im Süden des Landkreises Karlsruhe, Gemeinde Rheinstetten, vorgesehen.
In diesem Zusammenhang schreibt die terranets bw GmbH Leistungen zur Errichtung der Niederspannungsanlage und Elektroinstallation aus.
Die vergabegegenständlichen Leistungen sind folgendermaßen definiert:
Die vom AN zu erbringenden Lieferungen und Leistungen umfassen jeweils komplette und funktionstüchtige Anlagenteile, geliefert, montiert, geprüft und in Betrieb genommen entsprechend den Regeln der Technik und der Spezifikation des AG, sowie die komplette Elektro-Installation und Verkabelung im Innen- und Außenbereich, einschließlich der Kabelführungssysteme, im Wesentlichen bestehend aus:
- Lieferung, Montage und IBN von neuen NSHV-, NSV-Feldern, sowie Unterverteilungen
- Komplette Elektroinstallationsarbeiten (Beleuchtung, Schalter, Steckdosen, Notaus, etc.) in den Außenbereichen (Stationsgelände und Armaturengruppe), sowie in allen Gebäuden, z.B.:
o Energiezentrale,
o Betriebsgebäude,
o Gefahrstofflager,
o Verdichterhallen 1-4, FU- und Transformatorgebäude
- Lieferung, Verlegung und Anschluss von Niederspannungskabel und aller benötigten Steuerkabel inkl. aller benötigten Kabelführungssysteme auf dem Stationsgelände, der Armaturengruppe, sowie in allen Gebäuden.
- Planung, Schnittstellen- und Terminkoordination
- Abstimmungen mit den Lieferanten der Mittelspannungsanlagen & Transformatoren, der USV- Anlagen, dem Netzersatzaggregat, sowie der Leittechnik
- Berechnung und Auslegung der NSHV und S-NSV, sowie der Verkabelungen:
o Kurzschluss- und Lastflussberechnung inkl. Schutzkonzept
o Selektivitätsberechnung
o Erdungsberechnung
o Schutzeinstellungsberechnung
o Kabeldimensionierung
Erforderliche Daten sind anzufordern und werden nach Vergabe zur Verfügung gestellt. Der AN ist verpflichtet, alle relevanten Daten in elektronischer Form einschl. der jeweiligen Berechnungsparameter zur weiteren Pflege durch den AG zur Verfügung zu stellen.
- Aufstellung eines Inspektion-/Wartungsplan (inkl. Angebot für die Umsetzung der im Plan definierten Leistungen)
- Ersatzteilangebot zu den gelieferten neuen Anlagen (nach Auftragsvergabe)
- Inbetriebnahme der Anlagenteile in mehreren Teilabschnitten
- Einbindung der Anlagen in den Potenzialausgleich
- Durchgehende und kontinuierliche Koordination/Bauleitung für sein Gewerk vor Ort über die gesamte Bauzeit / Maßnahmen seines Gewerkes.
- Erstellen der Dokumentationen für die oben aufgeführten Gewerke
- Fertigung, Montage und Betrieb
- As-Built Dokumentation
- Betriebshandbücher
- Lieferung und Montage von Zubehörteilen.
Für die Erstellung der zuvor beschriebenen Niederspannungsanlage und Elektroinstallation sind im Wesentlichen die nachfolgenden Bauleistungen unter Beachtung der zugehörigen Regelwerke auszuführen:
VDE 0100 Teil 100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
VDE 0100 Teil 410 Schutzmaßnahmen, Schutz gegen elektrischen Schlag
DIN VDE 0100-520 Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel -Kabel- und Leitungsanlagen
DIN VDE 0100-557 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-557: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel -Hilfsstromkreise
VDE 0560 Teil 46 Selbstheilende Leistungs-Parallelkondensatoren für Wechselstromanlagen mit einer Nennspannung bis 1 kV
VDE 0560 Teil 700 Leistungskondensatoren - Kondensatorbatterien zur Korrektur des Niederspannungsleistungsfaktors
DIN EN 60079 / DIN VDE 0170 Explosionsgefährdete Bereiche
DIN EN 60909-0 / VDE 0102 Kurzschlussströme in Drehstromnetzen - Teil 0: Berechnung der Ströme
DIN EN 60865-1 / VDE 0103 Kurzschlussströme. Berechnung der Wirkung - Teil 1 Begriffe und Berechnungsverfahren.
DIN VDE 0276 Starkstromkabel
DIN VDE 0298 Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen
DIN EN 61537 / VDE 0639 Führungssysteme für Kabel und Leitungen -Kabelträgersysteme für elektrische Installationen
VDE 0110 Teil 1 Isolationskoordination für elektrischen Betriebsmittel in Niederspannungsanlagen - Teil 1: Grundsätze, Anforderungen und Prüfungen
DIN EN 61439-1 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - Teil1: Allgemeine Festlegungen
DIN EN 61439-2 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen -Teil 2: Energie-Schaltgerätekombination
DIN EN 61439-3 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - Teil3: Installationsverteiler für die Bedienung durch Laien
2014/35/EU Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvor-schriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Span-nungsgrenzen auf dem Markt (Niederspannungsrichtlinie)
2014/30/EU Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvor-schriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie)
DIN EN 61000-6-2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 6-2: Fachgrundnormen - Störfestigkeit für Industriebereiche
DIN EN 61000-6-4 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 6-4: Fachgrundnormen - Störaussendung für Industriebereiche
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
NSV_VDS_NOS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCA6E4F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.