Betrieb einer Röntgenanlage inkl. Software zum TBC-Ausschluss bei Asylsuchenden gemäß § 62 AsylG in der Erstaufnahmeeinrichtung Essen Referenznummer der Bekanntmachung: V040/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.brd.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer Röntgenanlage inkl. Software zum TBC-Ausschluss bei Asylsuchenden gemäß § 62 AsylG in der Erstaufnahmeeinrichtung Essen
Betrieb der landeseigenen Röntgenanlage inkl. Software zum TBC-Ausschluss bei Asylsuchenden gemäß § 62 AsylG in der Erstaufnahmeeinrichtung in Essen.
Erstaufnahmeeinrichtung Essen Overhammshof 29 45239 Essen
In der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Essen ist der Betrieb einer vom Auftraggeber gestellten, fest installierten Röntgeneinrichtung zwecks Ausschlusses von infektiöser Tuberkulose(TBC) von neu ankommenden Flüchtlingen zu erbringen.
Bei der EAE Essen handelt es sich um eine Einrichtung des Landes NRW, zu deren Hauptaufgaben die erste medizinische Untersuchung (gemäß § 62 AsylG) sowie die Registrierung der ankommenden Flüchtlinge und Asylsuchenden gehört. Nach erfolgter Untersuchung und Registrierung können die Bewohnerinnen und Bewohner in weiteren Unterbringungseinrichtungen des Landes untergebracht werden.
Der Auftragnehmer betreibt die landeseigene Röntgenanlage inkl. Software zwecks Durchführung des TBC-Ausschlusses sämtlicher in der EAE Essen ankommender Flüchtlinge und Asylsuchenden.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Alliance Medical GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop Rauxel
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYRYW89J2C2F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland