Fortentwicklung der Erschließung des Gewerbegebiets Sindelfingen Ost – TP1: Lückenschluss Schwertstraße und Neubau Fuß- und Radwegunterführung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sindelfingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortentwicklung der Erschließung des Gewerbegebiets Sindelfingen Ost – TP1: Lückenschluss Schwertstraße und Neubau Fuß- und Radwegunterführung
Mit dem geplanten Aus- und Umbau der A81 (BAB A81) zwischen den Anschlussstellen Böblingen Hulb und Sindelfingen Ost werden auch die Anschlussstellen Böblingen-Ost und Sindelfingen-Ost umgebaut. Infolge dessen werden ebenfalls Neu -und Umbaumaßnahmen im nachgelagerten Straßennetz des Gewerbegebietes Sindelfingen Ost erforderlich. Gegenstand dieser Maßnahme ist der Lückenschluss der östlichen Schwertstraße an die Mahdentalstraße sowie die Errichtung eine Querenden Radwegeunterführung.
71063 Sindelfingen
Die Bauleistungen gemäß der Ausschreibung umfassen die Herstellung einer Grundwasserwanne und einer Geh- und Radwegunterführung in Ortbetonbauweise auf eine Länge von ca. 95 m (einschließlich der Beleuchtung) sowie den Lückenschluss der Schwertstraße zwischen der Mahdentalstraße und dem westlich davon gelegenen Ausbauende der Schwertstraße. Vor dem Baubeginn der Grundwasserwanne müssen mehrere Abwasserleitungen aus dem Baufeld der Grundwasserwanne heraus verlegt werden.
Für den Straßenbau sind Maßnahmen zur Stabilisierung des Untergrundes erforderlich. Im westlichen Abschnitt der Straße wird ein Bodenaustausch vorgenommen. Im östlichen Abschnitt müssen zur Stabilisierung des Untergrundes Rüttelstopfsäulen eingebracht werden. Darüber erfolgt die Dammschüttung und der Straßenbau zur Anbindung der Schwertstraße an die Mahdentalstraße.
Die Arbeiten werden in mehreren Abschnitten durchgeführt. Die Verkehrssicherung und die Verkehrsführung in den verschiedenen Abschnitten ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Grobmassen:
- Bodenbewegung Fläche 1.700 cbm,
- Bodenauftrag 1400 cbm,
- Leitungsgräben 1000 cbm,
- Baugrube GWW 4600 cbm,
- Entsorgung Boden 15.000 cbm,
- Asphaltfläche 2400 qm,
- Beton 1170 cbm,
- Betonstahl 218 to,
- Baugruben-Verbaufläche 2300 qm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fortentwicklung der Erschließung des Gewerbegebiets Sindelfingen Ost – TP1: Lückenschluss Schwertstraße und Neubau Fuß- und Radwegunterführung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Metzingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72255
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.