Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in der Stadt Emsdetten – Graue Flecken
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in der Stadt Emsdetten – Graue Flecken
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in der Stadt Emsdetten im Kreis Steinfurt gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Es sollen in diesem Verfahren insgesamt ca. 299 Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen. zu ermöglichen, die in der Stadt Emsdetten im Kreis Steinfurt gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen in diesem Verfahren insgesamt ca. 299 Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 54 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit und Meilensteinplanung) - Gewichtung 26 %
- Kriterium: Endkundenpreise (netto) - Gewichtung 20 %
D. Best. der Rahmenreg. d. BRD z. Unterstütz. d. flächendeck. Aufb. v. Gigabitn. in „grauen Flecken“ u. d. Richtl. „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der BRD“ und der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der gelt. Fass. sind einzuh.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in der Stadt Emsdetten – Graue Flecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsdetten
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48282
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.