Landschaftsgärtnerische Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2022-038-GBG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geldern-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Neubau städtische Realschule Geldern;
Gewerk: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Neubau städtische Realschule, Am Rodenbusch 19 b, 47608 Geldern
Neubau städtische Realschule in Geldern:
Gewerk: Landschaftsgärtnerische Arbeiten, Erstellung der Außenanlagen. Gesamtfläche des Grundstücks: ca. 22.000 m²; Zu bearbeitende Gesamtfläche der Außenanlagen: ca. 12.240 m²; Die Garten- und Landschaftsbauarbeiten für das Bauvorhaben umfassen befestigte Flächen in verschiedenen Belastungsklassen, ausgeführt als Pflasterflächen in verschiedenen Formaten. Es sind Erd-, Tiefbau-, Oberbau-, Pflaster-, Platten- und Asphaltarbeiten, Herstellung von Kunststoffflächen, Stahl- und Holzbauarbeiten sowie unbefestigte Bauweisen auszuführen. Des Weiteren sind Betonfertigteile herzustellen und einzubauen. Weitere Ausstattungsgegenstände sind einzubauen. Die vegetationstechnischen Arbeiten umfassen die Herstellung von Rasen-/Wiesenflächen, Pflanzflächen, Strauch- und Gehölzneupflanzungen. Die Säulenleuchten sind Bestandteil der Ausschreibung. Zu den Arbeiten zählen die Herstellung der
Beleuchtung mittels Fundamente sowie die Erschließung der Beleuchtung (Kabelgraben). Das Verlegen des Kabels und der Anschluss der Leuchtmittel erfolgen bauseits. Der Einbau und Anschluss der Freiflächenentwässerung (Rinnen / Punktabläufe) an die Grundleitungen (Fremdgewerk) erfolgen durch die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Positionen. Diverse Einbauten und Baukonstruktionen (u.a. Ballfangzaun, Sitzblockstufen und weitere Sitzmöglichkeiten) werden auf dem Schulgrundstück errichtet. Die Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten unterliegt einem festgelegten Terminplan. Die geplante Dauer der Arbeiten beträgt ca. 10 Monate. Die Terminschiene ist dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Zusammenfassung der Massen: Befestigte Flächen in verschiedenen Belastungsklassen. Betonpflaster/platten: ca. 4.585 m²; Asphalt: ca. 115 m²; Wassergebundene Wegedecke: ca. 150 m²; Kunststoffflächen: ca. 800 m²; Einfassungen: ca. 1.900 m; Vegetationstechnische Arbeiten: Pflanzfläche: ca. 1.365 m²; Rasen-/Wiesenfläche: ca. 5.100 m²; Gehölzneupflanzungen: ca. 16 Stk.; Strauchneupflanzungen: ca. 80 Stk.; Heckenpflanzen: ca. 190 Stk.; Beleuchtung: Säulenleuchten (inkl. Fundamente): ca. 30 Stk.; Erschließung der Beleuchtung: ca. 590 m; Entwässerung: Punktabläufe: ca. 60 Stk.; Rinnen: ca. 75 m; Erschließung / Anschluss der Entwässerung: ca. 820 m; Einbauten / Konstruktionen: Toranlagen, in verschiedenen Breiten: ca. 7 Stk.; Zaunanlagen, in verschiedenen Höhen und Qualitäten: ca. 385 m; Sitzpodest: 2 Stk.; Diverse Ausstattungsgegenstände auf dem Schulgrundstück; Diverse Spielgeräte auf dem Schulgrundstück.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://stratmans.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTY65DB88
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.