Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für die Feuerwehr Dülmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-O-002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dülmen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duelmen.de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für die Feuerwehr Dülmen
Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für die Feuerwehr Dülmen
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Aufbau
Fahrgestell
Stadt Dülmen Markt 1 48249 Dülmen
Lieferung eines Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für die Feuerwehr Dülmen
Aufbau
Stadt Dülmen Markt 1 48249 Dülmen
Lieferung eines Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für die Feuerwehr Dülmen
Abschnitt IV: Verfahren
Dülmen, Tiberstraße 17
Bei der Angebotsöffnung sind Bieter gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben und das Leistungsverzeichnis sind zwingend vorzulegen. Sollten diese Dokumente ohne Eintragungen vorliegen oder fehlen, führt das zum Ausschluss von der Wertung des Angebotes.
Zuschlagskriterien sind Preis (70%) und Lieferzeit (30%).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, OHNE in Verhandlungen einzutreten.
Rechnungsadresse: [gelöscht]
Etwaige Vorverträge, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragsnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
Vertragsgrundlage sind ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (z. B. VOL/B oder VOB/B etc.).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBWYWQV6H00R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40212
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.mittlerer-niederrhein.ihk.de
10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber,
die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.