Ex-Post: Krankenhausbetten und Full-Service-Vertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1508/Krankenhausbetten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: Krankenhausbetten und Full-Service-Vertrag
Elektromotorische Krankenhausbetten sollen beschafft werden.
Optional soll ein Full-Service-Vertrag geschlossen werden, um die Funktionsfähigkeit der Betten zu gewährleisten.
Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Detmold
Es sollen 734 Krankenhausbetten beschafft werden, davon 100 für Privatversicherte und 634 für gesetzlich Krankenversicherte.
Um die Wartung und Pflege sowie die Versorgung mit Ersatzteilen sicherzustellen, soll optional ein Wartungsvertrag geschlossen werden, der auch die bereits genutzten Krankenhausbetten mit umfassen soll.
Der Abschluss des Full-Service-Vertrages ist optional.
Der Gesamtwert der Beschaffung und des Auftrags werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher die fiktive Angabe von 0,01 EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2022-1508/Krankenhausbetten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://stiegelmeyer.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL96EYP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs.3 S.1 Nr.1, Nr.2 und Nr. 3 GWB sowie § 134 Abs.2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs.2 S.2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]