Lieferung eines Hochgeländegängigen Gerätewagen GW-L Referenznummer der Bekanntmachung: 37/2022/09
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hochgeländegängigen Gerätewagen GW-L
Lieferung eines Hochgeländegängigen Gerätewagen GW-L
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Salzuflen beschafft ein Gerätewagen-Logistik für den täglichen Betrieb bei der Feuerwehr und im Einsatzgeschehen.
Los 1: Serienfahrzeug der Kategorie 3, Hochgeländegängig gemäß EN 1846-1,
geeignet zum Aufbau einer Spezialpritsche und
Vertikallift ergänzt durch die einsatzspezifische
Sonderausstattung mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von max. 14,5 t.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Salzuflen beschafft ein Gerätewagen-Logistik für den täglichen Betrieb bei der Feuerwehr und im Einsatzgeschehen.
Los 2: Verwindungsfreie Pritsche mit Plane und Spriegel, Beladung von drei Seiten, mit Ausführung zur Ladungssicherung nach UVV "Fahrzeuge", Außenmaße ca. 4100 x 2550 x 2150 mm seitliche Durchladehöhe min. 1900 mm, nach DIN EN , Aufbau nach den Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03==Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.