Kursorische und vertiefte Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 BHO aus verschiedenen Forschungsprogrammen Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.03.06-22.01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kursorische und vertiefte Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 BHO aus verschiedenen Forschungsprogrammen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
siehe "Leistungsbeschreibung"
Option zur Verlängerung bis zum 31.12.2025.
siehe "Leistungsbeschreibung". Die Ausschreibung erfolgt ohne einen geschätzten Gesamtwert. Daher wird der Wert ohne MwSt. mit 1 Euro angegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.