Fassadensanierung Deutsche Botschaft Washington; Beschichtungsarbeiten an Bestandsstahlfassade Referenznummer der Bekanntmachung: 1/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadensanierung Deutsche Botschaft Washington; Beschichtungsarbeiten an Bestandsstahlfassade
Beschichtungsarbeiten an Bestandsstahlfassade
Deutsche Botschaft Washington
4645 Reservoir Road NW
Washington D.C. 20007
USA
Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung
Die Deutsche Botschaft Washington besteht aus drei Gebäuden: dem eigentlichen
Kanzleigebäude, (Chancery Building), dem separaten RK-Gebäude (Consular Building) sowie dem ehemaligen Residenzgebäude (Chancery Annex).
Von 2011 bis Juli 2014 wurde eine Sanierung der drei Gebäude durchgeführt.
Im Rahmen der Sanierung wurde die außenliegende Stahlstützen-Konstruktion des Kanzleigebäudes mit einem R60 Brandschutzbeschichtungssystem versehen.
Das Brandschutzbeschichtungssystem ist mittlerweile schadhaft und muss komplett erneuert werden. Im gleichen Zug erhalten die Stahlelemente der Kanzleifassade einen neuen Korrosionsschutzanstrich.
Art und Umfang der Leistungen:
- 6.500m² Flächenarbeitsgerüste herstellen
- 6.500m² Gerüstabdeckungen aus Kunststoffgitterfolie herstellen
- 8.500m² Schutzeinhausungen an Gerüsten mittels Holzwerkstoffplatten herstellen
- 2.800m² Schutzwände vor Fensterflächen herstellen
- 260 Stück Sonnenschutzrollosysteme De...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fassadensanierung Deutsche Botschaft Washington; Beschichtungsarbeiten an Bestandsstahlfassade
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Verga-beunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorhe-riger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig dieer-forderlichen Informationen zu verschaffen.
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die techni-schen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefoni-schen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnum-mer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der EVergabeplattform (als registrier-ter Nutzer der E-Vergabe) r...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des
Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Deichmanns Aue 31-37,
53179 Bonn,
gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die
EVergabeplattformdes Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung
beimBundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen,
gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die
Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de