Erweiterungsbau Mauritiusschule - Planungsleistung Technische Ausstattung (TNW) Referenznummer der Bekanntmachung: VOF 143-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau Mauritiusschule - Planungsleistung Technische Ausstattung (TNW)
Erweiterungsbau Mauritiusschule -
Planungsleistung technische Ausrüstung über alle Leistungsphasen der HOAI
Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen KGS Mauritiusschule
Fürstenbergstraße 118
50226 Frechen
Um zusätzlichen Raumbedarf der Grundschule Mauritiusschule zu decken, soll auf dem Grundstück der Schule ein 2-geschossiges Erweiterungsgebäude mit einer Nutzfläche von ca. 400 m² geschaffen werden. Das zu erstellende Gebäude ist mit einer Grundfläche von ca. 200 m² zu planen.
In dem Gebäude sollen sich insgesamt 4 Gruppen-, bzw. Mehrzweckräume von mindestens 60 m², sowie Erschließung und Infrastruktur eines unabhängigen Gebäudes befinden. Das Gebäude ist in der Art zu planen, dass es auf dem Grundstück erweiterbar ist.
Für dieses Vorhaben, in welches unterschiedliche Fachbereiche eingebunden sind, werden Leistungen der Technische Ausrüstung vergeben.
Die Beauftragung mit den Leistungen soll stufenweise erfolgen: Auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
1) Referenzen
Der Bewerber hat mindestens 2 Referenzen einzureichen, die den unter Ziffer 11 beschriebenen Mindestanforderungen entsprechen. Soweit der Bewerber darüber hinaus eine weitere den Mindestanforderungen entsprechende Referenz einreicht, wird diese jeweils mit 2 Punkten bewertet.
Maximal fließen drei Referenzen in die Wertung ein (es sind max. 20 Punkte erreichbar).
Des Weiteren wird bei der Bewertung der Referenzprojekte berücksichtigt, inwieweit das jeweilige Projekt den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entspricht.
Die Punkte werden im Einzelnen wie folgt vergeben:
- Das Projekt betraf einen Erweiterungsbau mit mindestens 4 Gruppenräumen, welches eine Ergänzung zu einem bestehenden Schulbau darstellt (1 Punkt)
- Bei dem Referenzgebäude handelt es sich um einen kompletten Schulbau mit allen infrastrukturellen Einrichtungen (2 Punkte)
- Bei der Planung war die Einbindung des Gebäudes in die technische Infrastruktur bestehender Gebäude zu berücksichtigen
- Bei der Planung waren über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen (1 Punkt)
- Das Projekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber unter Anwendung öffentlichen Vergabevorschriften erbracht (1 Punkt)
2) Losentscheid
Sofern eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber auf 3 durch das vorgenannte Verfahren wegen Punktegleichheit nicht möglich ist, wird die Auswahl per Losentscheid getroffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
o Falls erforderlich: Formblatt für Bewerbergemeinschaften (Anlage 1)
o Falls erforderlich: Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer (Anlage 2)
o Falls erforderlich: Verpflichtungserklärung für Fälle der Eignungsleihe und gegebenenfalls Eigenerklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung. Hierfür kann auf die in Formblatt "Anlage 3" vorgeschlagenen Erklärungen zurückgegriffen werden.
o Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage 4);
o Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, (Anlage 5)
o Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Gesamtumsatz muss in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 120.000 EUR netto und der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den
Seite 9 von 10 letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 80.000 EUR betragen haben (Anlage 6);
o Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sach-schäden und mindestens 1.000.000 EUR für Vermögensschäden, jährlich jeweils 2-fach maximiert. Alternativ: Eigenerklärung, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abge-schlossen wird (Anlage 7);
o 2 Referenzen zu Planungsleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung zu Neubaumaßnahmen von Schulbauten mit mindestens 4 Klassenräumen aus den vergangenen 10 Jahren, bei denen mindestens die Leistungsphasen 3-8 nach § 34 HOAI vollständig erbracht wurden.
o Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen
o Falls erforderlich: Formblatt für Bewerbergemeinschaften (Anlage 1)
o Falls erforderlich: Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer (Anlage 2)
o Falls erforderlich: Verpflichtungserklärung für Fälle der Eignungsleihe und gege-benenfalls Eigenerklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haf-tung. Hierfür kann auf die in Formblatt "Anlage 3" vorgeschlagenen Erklärungen zurückgegriffen werden.
o Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage 4);
o Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, (Anlage 5)
o Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Gesamtumsatz muss in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 120.000 EUR netto und der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den
Seite 9 von 10 letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 80.000 EUR betragen haben (Anlage 6);
o Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sach-schäden und mindestens 1.000.000 EUR für Vermögensschäden, jährlich jeweils 2-fach maximiert. Alternativ: Eigenerklärung, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abge-schlossen wird (Anlage 7);
o 2 Referenzen zu Planungsleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung zu Neubaumaßnahmen von Schulbauten mit mindestens 4 Klassenräumen aus den vergangenen 10 Jahren, bei denen mindestens die Leistungsphasen 3-8 nach § 34 HOAI vollständig erbracht wurden.
o Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen
Erforderlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und mindestens 1 000 000 EUR für Vermögensschäden, jährlich jeweils 2-fach maximiert.
o Falls erforderlich: Formblatt für Bewerbergemeinschaften (Anlage 1)
o Falls erforderlich: Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer (Anlage 2)
o Falls erforderlich: Verpflichtungserklärung für Fälle der Eignungsleihe und gege-benenfalls Eigenerklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haf-tung. Hierfür kann auf die in Formblatt "Anlage 3" vorgeschlagenen Erklärungen zurückgegriffen werden.
o Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage 4);
o Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, (Anlage 5)
o Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Gesamtumsatz muss in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 120.000 EUR netto und der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den
Seite 9 von 10 letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 80.000 EUR betragen haben (Anlage 6);
o Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sach-schäden und mindestens 1.000.000 EUR für Vermögensschäden, jährlich jeweils 2-fach maximiert. Alternativ: Eigenerklärung, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abge-schlossen wird (Anlage 7);
o 2 Referenzen zu Planungsleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung zu Neubaumaßnahmen von Schulbauten mit mindestens 4 Klassenräumen aus den vergangenen 10 Jahren, bei denen mindestens die Leistungsphasen 3-8 nach § 34 HOAI vollständig erbracht wurden.
o Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen
2 Referenzen zu Planungsleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung zu Neubaumaßnahmen von Schulbauten mit mindestens 4 Klassenräumen aus den vergangenen 10 Jahren, bei denen mindestens die Leistungsphasen 3-8 nach § 34 HOAI vollständig erbracht wurden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
2.2. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter einen Gewerbezentralregisterauszug anfordern.
2.3. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Als Projektleitung darf nur eine Person eingesetzt werden, die seit mindestens 5 Jahren berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte über die Kommunikationsmöglichkeiten des Vergabemarktplatzes an die Servicestelle Vergabemanagement der Stadt Frechen.
Eine Registrierung und Freischaltung für das Vergabeverfahren wird interessierten Bietern dringend empfohlen, um die Kommunikation im Vergabeverfahren und aktuelle Informationen empfangen zu können.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDEDBM7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland