Realisierungswettbewerb Plankerheide in Krefeld Referenznummer der Bekanntmachung: ZV22-070
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nrw-urban.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Plankerheide in Krefeld
Um eine zeitgemäße und zukunftsfähige städtebauliche Lösung für die Siedlungserweiterung
"Plankerheide" in Krefeld Fischeln zu finden, wird ein interdisziplinäres Wettbewerbsverfahren gem.
RPW 2013 ausgelobt. Der interdisziplinäre Wettbewerb richtet sich an Gemeinschaften aus:
- Stadtplanern/-innen
- Landschaftsarchitekt/-innen
- Verkehrsplaner/-innen (Ingenieur/-innen)
Die Gemeinschaft muss zwingend einen gemeinsamen Teilnahmeantrag, nebst Anlagen,
fristgerecht einreichen. Daraus resultierend muss im Falle einer Auslosung auch ein gemeinsamer
Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.
Aufgrund der Verfügbarkeit von städtischen Flächen ist der Fischelner Süden in den Fokus der
Entwicklungsplanung in Krefeld gerückt. Da die ehemaligen Friedhofserweiterungsflächen zwischen
Kölner Straße und K-Bahn Trasse für eine Friedhofserweiterung zukünftig nicht mehr in Anspruch
genommen werden und diese Flächen zudem über eine guten ÖPNV-Anbindung verfügen, stehen
sie nun für eine nachhaltige Quartiersentwicklung zur Verfügung. Das Gebiet umfasst ca. 12 ha,
davon stehen circa 11 ha für die zukünftige Bebauung, die Freiflächen und die innere Erschließung
(Verkehrsflächen) zur Verfügung. Für das Plangebiet wurde 2016 der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 807 - zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße - gefasst. Die Ergebnisse
des Wettbewerbsverfahrens und die sich daran anschließenden Planungen sollen Grundlage für
den Bebauungsplan sein.
Ziel ist die qualitätsvolle und nachhaltige Erweiterung der vorhandenen Wohngebietsentwicklung,
unter Einbindung der vorhandeneren Strukturen. Es wird ein schlüssiges Konzept für die
Wohnbebauung, die Gemeinbedarfsflächen sowie die Erschließungs-, Mobilitäts-, Grün- und
Freiflächen erwartet, welches den Anforderungen an Klimaschutz, nachhaltige
Regenwasserbewirtschaftung und die Wohnfolgenutzungen Rechnung trägt. Unter
Berücksichtigung aller relevanten Themenkomplexe wird ein qualitätsvoller Wettbewerbsentwurf
erwartet, der einen neuen, lebenswerten Stadtraum mit einzigartiger Gestaltung und hoher
Nachhaltigkeit zeigt.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein nichtoffener Realisierungswettbewerb mit 15
Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die
Verhandlungen finden zunächst nur mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs statt. Sofern mit
dem ersten Preisträger keine Einigung zustande kommt, werden die Verhandlungen mit allen
Preisträgern fortgesetzt.
Die Planungsaufgabe wird folgenden Leistungsbildern und Honorarzonen zugeordnet:
- Städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt 51 AKBW; 11 ha, mittlere Anforderungen
- Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI 2021; HZ III
- Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI 2021; HZ III
Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des
Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in
seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der interdisziplinäre Wettbewerb richtet sich an Gemeinschaften aus:
- Stadtplanern:innen
- Landschaftsarchitekt:innen
- Verkehrsplaner:innen (Ingenieur:innen)
Die Gemeinschaft, bestehend aus den oben genannten Fachdisziplinen, muss zwingend einen gemeinsamen Teilnahmeantrag, nebst Anlagen, fristgerecht einreichen. Daraus resultierend muss im Falle einer Auslosung auch ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.
Voraussetzung zur Berechtigung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass die Bewerber den Titel "Stadtplaner:in" und "Landschaftsarchitekt:in" tragen dürfen. Der zur Gemeinschaft gehörende Ingenieur/-in muss als Verkehrsplaner:in tätig sein.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein voll-ständig ausgefüllter Teilnahmeantrag nebst Anlagen eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich "Teilnahmeantrag".
Für den Teilnahmeantrag ist das zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
- Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
- Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift);
- Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplanern:innen", "Landschaftsarchitekt:in", "Verkehrsplaner:innen (Ingenieur:innen);
- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer);
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (2,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils 2-Fach maximiert und nicht älter als 6 Monate). Sofern die Deckungssummen nicht ausreichend sind genügt die Aufstockung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular zu verwenden.
Eine Nennung von Referenzen ist nicht vorgesehen.
Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Unterschriften und Stempel sind nicht erforderlich.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von zwölf Wettbewerbsteilnehmern sowie drei weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer kurzen Nachfrist nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
Sofern ein Büro zwei Teilnahmeanträge über das Vergabeportal einreicht, führt dies ebenfalls zum sofortigen formalen Ausschluss und wird als Betrugsversuch für höhere Chancen bei der Auslosung gewertet.
Werden mehr Teilnahmeanträge als die genannte zugelassene Höchstzahl der Wettbewerberteilnehmer eingereicht, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden zeitnah benachrichtigt.
Drei weitere Bewerber werden von der Ausloberin gesetzt.
Der interdisziplinäre Wettbewerb richtet sich an Büros bzw. Gemeinschaften aus/
zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU
haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der
Berufsbezeichnung:
- "Stadtplaner/-in"
- "Landschaftsarchitekt/-in"
- "Ingenieur/-in" als Verkehrsplaner tätig
berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaate die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist
teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis
verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" -
gewährleistet ist. Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem
Mitgliedsstaat der EU haben, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen
(personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen
und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine
Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als
Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt
sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den
Ausschluss sämtlicher Bewerbungen der Beteiligten zur Folge.
Für die Eignung der teilnehmenden sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Nachweis zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner:in" durch Nachweis der
Kammermitgliedschaft
- Nachweis zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt:in" durch Nachweis der
Kammermitgliedschaft
- Nachweis zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/-in" für den Verkehrsplaner durch Bachelor-/Master- oder Diplomurkunde
Abschnitt IV: Verfahren
Schwerpunkte der gesamten Planung sind die Berücksichtigung wirtschaftlicher, städtebaulicher, gestalterischer, ökologischer und funktionaler Grundsätze.
Die eingereichten Arbeiten werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Qualität der städtebaulichen und freiraumplanerischen Identität
- Qualität der Einbindung in die Umgebung (insbesondere angrenzender Natur-raum und Stadtteil Fischeln)
- Innovationsgrad des Gesamtkonzeptes (insbesondere Klimaschutz, Energie, Mobilität, Soziales, etc.)
- Erarbeitung attraktiver, funktionaler und wirtschaftlicher Außenanlagen
- Innovativer Umgang mit Teilthemen, wie z.B. Lärm, innovative Entwässerung, Erschließungskonzept, etc.
- Flächeneffizienz, Wirtschaftlichkeit und Vermarktbarkeit
- Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der Wohnungsbauförderung im Hin-blick auf die "Quartiersförderung"
- Umgang mit den Bildungsbedarfen
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 218.000,00 Euro inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 87.200,00 Euro
2. Preis: 54.500,00 Euro
3. Preis: 32.700,00 Euro
2 Anerkennungen à 21.800,00 EURO 43.600,00 Euro
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf die Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit der Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Ausloberin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Auftraggeber fordert - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, haben gemäß der Vorgaben des TVgG - NRW Verpflichtungserklärungen abzugeben. Diese werden mit dem finalen Angebot abgefordert, die entsprechenden Muster werden zur Verfügung gestellt. Wir weisen darauf hin, dass sich eine geforderte "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)" zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nur auf Arbeitnehmer bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Vertragsbestandteil werden die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG NRW" sowie die "Besondere Vertragsbedingung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz" des Landes Nordrhein-Westfalen.
FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
- Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag und Verwendung der vorgegebenen Vorlage
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § § 123 Abs. 1bis 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- BEWERBERGEMEINSCHAFTEN
-Bewerbergemeinschaften geben eine (gemeinsame) Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Bewerber / Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer gemäß der Anlagen 5 bis 7 vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf § 47 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6ADNG7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/