Beratung der AOK NordWest Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-12-07-NW-REN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung der AOK NordWest
Gegenstand dieses Verhandlungsverfahrens ist die Beauftragung von Beratungsleistungen für die AOK NordWest in zwei Losen. Die Auftraggeberin beabsichtigt in Los 1 eine Rahmenvereinbarung mit fünf Unternehmen zu schließen, die sie strategisch beraten und bei der Umsetzung der Beratungsleitungen unterstützen sollen. Für Los 2 soll eine Rahmenvereinbarung mit fünf Unternehmen geschlossen werden, die den Unternehmensbereich IT, Digitalisierung und Prozesse beraten und bei der Umsetzung der Beratungsleistungen unterstützen sollen.
Strategische Beratung der AOK NordWest
AOK NordWest. Die Gesundheitskasse Kopenhagener Str. 1 44269 Dortmund
Mit dem Los 1 beabsichtigt die AOK NordWest eine Rahmenvereinbarung mit fünf Unternehmen abzuschließen, die sie in den vier vorstandsnahen Handlungsfeldern Unternehmensstrategie/-entwicklung, Konsolidierung und Versorgung, Markt/Vertrieb und Wettbewerb, Agilisierung/Transformation sowie Kultur-/Personalentwicklung strategisch beraten und bei der Umsetzung z.B. von Projekten unterstützen.
Die Vergabe der einzelnen Aufträge erfolgt entweder ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zwischen den Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung des jeweiligen Loses sind (wettbewerblicher Abruf).
Bei Abrufen mit einem geschätzten Aufwand von bis zu 80 Beratertagen wird in der Regel ein Direktabruf bei dem bestplatzierten Bieter aus dem EU-weiten Vergabeverfahren durchgeführt. Bei Beauftragungen mit mehr als 80 Beratertagen wird ein wettbewerblicher Abruf durchgeführt. Dabei werden anstehende Einzelaufträge von der Auftraggeberin konkretisiert. Anschließend übermittelt die Auftraggeberin eine Auftragsbeschreibung sowie die Bewerbungsbedingungen und Zuschlagskriterien für die Auswahlentscheidung an die Rahmenvertragspartner. Diese werden zur Angebotsabgabe binnen einer von der Auftraggeberin bestimmten Frist aufgefordert.
Beratungsleistungen mit weniger als 80 Beratertagen können von der Auftraggeberin auch im Wege eines wettbewerblichen Abrufs vergeben werden. Von dieser Möglichkeit kann die AOK NordWest insbesondere dann Gebrauch machen, wenn es für die Qualität der Auftragsausführung wegen der erheblichen Bedeutung der Qualifikation der Berater oder besonderer konzeptioneller Herausforderungen als zweckmäßig erscheint.
Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung (Anlage B2) entnommen werden.
Die Rahmenvereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Leistungszeitraumes verlängert werden. So ist eine erste Verlängerung für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2026 (12 Monate) möglich. Eine zweite Verlängerung ist für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027 (12 Monate) möglich.
1.1 Umsatz des Unternehmens. Bewertet wird die Höhe des durchschnittlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021): 3 Punkte: über 25 Mio. EUR, 2 Punkte: ab 5 Mio. EUR bis 25 Mio. EUR , 0 Punkte: unter 5 Mio. EUR.
2 weitere Punkte, wenn die Umsatzentwicklung im angegebenen 3-Jahreszeitraum kontinuierlich gewachsen ist.
1.2 Unternehmensgröße hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiter/-innen. Bewertet wird die durchschnittliche Gesamtanzahl der Mitarbeiter/-innen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019-2021): 3 Punkte: über 100 festangestellte Mitarbeiter/-innen in Deutschland, 2 Punkte: ab 25 bis 100 festangestellte Mitarbeiter/-innen in Deutschland, 0 Punkte: unter 25 festangestellte Mitarbeiter/-innen in Deutschland. 2 weitere Punkte, wenn die Anzahl der Mitarbeiter/-innen in Deutschland im angegebenen 3-Jahreszeitraum kontinuierlich gewachsen ist.
2. Referenzen. Je Referenz (insgesamt 4) aus den in der Leistungsbeschreibung genannten Handlungsfeldern Unternehmensstrategie/-entwicklung und/oder Konsolidierung/Versorgung und/oder Markt/Vertrieb/Wettbewerb und/oder Agilisierung/Transformation und Kultur-/Personalentwicklung können folgende Punktwerte erzielt werden:
6 Punkte: Die Referenz lässt in sehr hohem Maße Erfahrungen mit inhaltlichem Bezug zu den Handlungsfeldern erkennen und ist in sehr hohem Maße mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar. Erfahrungen im genannten Handlungsfeld bei der dargestellten Beratungsleistung sind in großem Umfang vorhanden.
4 Punkte: Die Referenz lässt in hohem Maße Erfahrungen mit inhaltlichem Bezug zu den Handlungsfeldern erkennen und ist in hohem Maße mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar. Erfahrungen im genannten Handlungsfeld bei der dargestellten Beratungsleistung sind vorhanden.
2 Punkte: Die Referenz lässt Erfahrungen mit inhaltlichem Bezug zu den Handlungsfeldern erkennen und ist in geringem Maße mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar. Das genannte Handlungsfeld war nur ein "Nebenthema" bei der dargestellten Beratungsleistung.
0 Punkte: Die Referenz lässt keine Erfahrungen mit inhaltlichem Bezug zu den Handlungsfeldern erkennen.
Des Weiteren werden zusätzliche Punkte je Referenz wie folgt vergeben: 2 weitere Punkte, wenn die in der Referenz genannte Beratungsleistung in wesentlichen Teilen mit agilen Methoden wie z.B. SCRUM durchgeführt wurde;
2 weitere Punkte, wenn die in der Referenz genannte Beratungsleistung bereits abgeschlossen ist.
3.1 Anzahl der Projektleiter/-innen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.1 erfüllen: Je 0,5 Punkte bei 5-15 Jahren Beratungserfahrung, je 1 Punkt bei mehr als 15 Jahren Beratungserfahrung. Maximal werden hierbei 10 Punkte vergeben.
3.2 Anzahl der Berater/-innen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.1 erfüllen: Je 0,5 Punkte. Maximal werden hierbei 5 Punkte vergeben.
3.3 Anzahl der analysierenden Personen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.1 erfüllen: Je 0,5 Punkte.
Maximal werden hierbei 5 Punkte vergeben.
Liegen Teilnahmeanträge von mehr als acht geeigneten Bewerbern vor, werden die acht Bewerber mit der höchsten Punktzahl aufgefordert, ein Angebot abzugeben und zu Verhandlungen zugelassen. Die einzelnen Wertungskriterien für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind auch in Anlage A5 "Bewertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb" aufgeführt. Bei Punktgleichstand entscheidet die Gesamtpunktzahl zu Ziffer 2 der Anlage A5 "Bewertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb" (Referenzen), bei weiterem Gleichstand die Gesamtpunktzahl zu Ziffer 3 der Anlage A5 "Bewertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb" (Anzahl und Qualifikation der Projektleitung, Berater/-innen und analysierenden Personen). Liegt danach immer noch keine Unterscheidung vor, entscheidet das Alter der Referenzen zu Ziffer 2 der Anlage A5 "Bewertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb", wobei jüngere Referenzen besser bewertet werden.
Das geschätzte Auftragsvolumen für Los 1 beträgt 20 Mio. EUR netto. Es dürfen Beratungsleistungen insgesamt bis zu 20 Mio. EUR netto aus der Rahmenvereinbarung (Höchstwert) abgerufen werden.
IT-Beratung der AOK NordWest
AOK NordWest. Die Gesundheitskasse Kopenhagener Str. 1 44269 Dortmund
Mit dem Los 2 beabsichtigt die AOK NordWest eine Rahmenvereinbarung mit fünf Unternehmen abzuschließen, die den Unternehmensbereich IT, Digitalisierung und Prozesse zu den drei Handlungsfeldern Realisierung der digitalen Transformation, Operative Umsetzung der IT-Strategie sowie IT-Security und Datenschutz beraten und bei der Umsetzung z. B. durch die Übernahme der Projektleitung unterstützen sollen.
Die Vergabe der einzelnen Aufträge erfolgt entweder ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zwischen den Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung des jeweiligen Loses sind (wettbewerblicher Abruf).
Bei Abrufen mit einem geschätzten Aufwand von bis zu 80 Beratertagen wird in der Regel ein Direktabruf bei dem bestplatzierten Bieter aus dem EU-weiten Vergabeverfahren durchgeführt. Bei Beauftragungen mit mehr als 80 Beratertagen wird ein wettbewerblicher Abruf durchgeführt. Dabei werden anstehende Einzelaufträge von der Auftraggeberin konkretisiert. Anschließend übermittelt die Auftraggeberin eine Auftragsbeschreibung sowie die Bewerbungsbedingungen und Zuschlagskriterien für die Auswahlentscheidung an die Rahmenvertragspartner. Diese werden zur Angebotsabgabe binnen einer von der Auftraggeberin bestimmten Frist aufgefordert.
Beratungsleistungen mit weniger als 80 Beratertagen können von der Auftraggeberin auch im Wege eines wettbewerblichen Abrufs vergeben werden. Von dieser Möglichkeit kann die AOK NordWest insbesondere dann Gebrauch machen, wenn es für die Qualität der Auftragsausführung wegen der erheblichen Bedeutung der Qualifikation der Berater oder besonderer konzeptioneller Herausforderungen als zweckmäßig erscheint.
Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung (Anlage B2) entnommen werden.
Die Rahmenvereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Leistungszeitraumes verlängert werden. So ist eine erste Verlängerung für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2026 (12 Monate) möglich. Eine zweite Verlängerung ist für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027 (12 Monate) möglich.
1.1 Umsatz des Unternehmens. Bewertet wird die Höhe des durchschnittlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021): 3 Punkte: über 30 Mio. EUR,
2 Punkte: ab 10 Mio. EUR bis 30 Mio. EUR,
0 Punkte: unter 10 Mio. EUR.
2 weitere Punkte, wenn die Umsatzentwicklung im angegebenen 3-Jahreszeitraum kontinuierlich gewachsen ist.
1.2 Unternehmensgröße hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiter/-innen. Bewertet wird die durchschnittliche Gesamtanzahl der Mitarbeiter/-innen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019-2021): 3 Punkte: über 500 festangestellte Mitarbeiter/-innen oder über 300 festangestellte Mitarbeiter/-innen und über 200 Mitarbeiter/-innen auf Honorarbasis im deutschsprachigen Raum,
2 Punkte: ab 50 bis 300 festangestellte Mitarbeiter/-innen und ab 50 bis 200 Mitarbeiter/-innen auf Honorarbasis im deutschsprachigen Raum,
0 Punkte: unter 50 festangestellte Mitarbeiter/-innen oder unter 50 Mitarbeiter/-innen auf Honorarbasis im deutschsprachigen Raum.
2 weitere Punkte, wenn die Anzahl der Mitarbeiter/-innen im deutschsprachigen Raum im angegebenen 3-Jahreszeitraum kontinuierlich gewachsen ist.
2. Referenzen. Je Referenz (insgesamt 3) aus den in der Leistungsbeschreibung genannten Handlungsfeldern Realisierung der digitalen Transformation und/oder
Operative Umsetzung der IT-Strategie und/oder
IT-Security und Datenschutz können folgende Punktwerte erzielt werden: 6 Punkte: Die Referenz lässt in sehr hohem Maße Erfahrungen mit inhaltlichem Bezug zu den Handlungsfeldern erkennen und ist in sehr hohem Maße mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar. Erfahrungen im genannten Handlungsfeld bei der dargestellten Beratungsleistung sind in großem Umfang vorhanden.
4 Punkte: Die Referenz lässt in hohem Maße Erfahrungen mit inhaltlichem Bezug zu den Handlungsfeldern erkennen und ist in hohem Maße mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar. Erfahrungen im genannten Handlungsfeld bei der dargestellten Beratungsleistung sind vorhanden.
2 Punkte: Die Referenz lässt Erfahrungen mit inhaltlichem Bezug zu den Handlungsfeldern erkennen und ist in geringem Maße mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar. Das genannte Handlungsfeld war nur ein "Nebenthema" bei der dargestellten Beratungsleistung.
0 Punkte: Die Referenz lässt keine Erfahrungen mit inhaltlichem Bezug zu den Handlungsfeldern erkennen.
Des Weiteren werden zusätzliche Punkte je Referenz wie folgt vergeben:
2 weitere Punkte, wenn die in der Referenz genannte Beratungsleistung bereits abgeschlossen ist;
2 weitere Punkte, wenn die in der Referenz genannte Beratungsleistung vom Umsatz größer als 500.000 EUR war.
3.1 Anzahl der Projektleiter/-innen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.2 erfüllen: Je 0,5 Punkte bei 5-15 Jahren Beratungserfahrung, je 1 Punkt bei mehr als 15 Jahren Beratungserfahrung. Maximal werden hierbei 8 Punkte vergeben.
3.2 Anzahl der IT-Berater/-innen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.2 erfüllen: Je 0,5 Punkte. Maximal werden hierbei 5 Punkte vergeben.
3.3 Anzahl der analysierenden Personen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.2 erfüllen: Je 0,5 Punkte.
Maximal werden hierbei 3 Punkte vergeben,
3.4 Anzahl der Entwickler/-innen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.2 erfüllen: Je 0,5 Punkte.
Maximal werden hierbei 4 Punkte vergeben.
Liegen Teilnahmeanträge von mehr als acht geeigneten Bewerbern vor, werden die acht Bewerber mit der höchsten Punktzahl aufgefordert, ein Angebot abzugeben und zu Verhandlungen zugelassen. Die einzelnen Wertungskriterien für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind auch in Anlage A5 "Bewertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb" aufgeführt. Bei Punktgleichstand entscheidet die Gesamtpunktzahl zu Ziffer 2 der Anlage A5 "Bewertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb" (Referenzen), bei weiterem Gleichstand die Gesamtpunktzahl zu Ziffer 3 der Anlage A5 "Bewertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb" (Anzahl und Qualifikation der Projektleitung, IT-Berater/-innen, analysierenden Personen und Entwickler/-innen). Liegt danach immer noch keine Unterscheidung vor, entscheidet das Alter der Referenzen zu Ziffer 2 der Anlage A5 "Bewertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb", wobei jüngere Referenzen besser bewertet werden.
Das geschätzte Auftragsvolumen für Los 2 beträgt 6 Mio. EUR netto. Es dürfen Beratungsleistungen insgesamt bis zu 6 Mio. EUR netto aus der Rahmenvereinbarung (Höchstwert) abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage A2).
(3) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen (Anlage A3).
(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person,
Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Weiter erklären wir, dass wir der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen werden,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf uns zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit wir zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollten.
Allgemeine Hinweise:
(a) Hinweis an Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen" für jedes Drittunternehmen zu erbringen.
Zusätzlich sind
folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor
Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Der Bewerber erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrages, dass er spätestens acht (8) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens fünf (5) Millionen Euro sowie Vermögensschäden inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen in Höhe von mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall abdeckt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das Zweifache der o.g. Versicherungssummen.
Hinweis zu (1) bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
(2) Höhe des durchschnittlichen Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021).
(3) Los 1: Unternehmensgröße hinsichtlich der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/-innen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021).
Los 2: Unternehmensgröße hinsichtlich der Anzahl der festangestellten und/oder auf Honorarbasis tätigen Mitarbeiter/-innen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021).
Hinweis zu (2) und (3) bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft:
Die Angaben sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Die oben beschriebene Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung muss Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens fünf (5) Millionen Euro sowie Vermögensschäden inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen in Höhe von mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall abdecken. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der o.g. Versicherungssummen betragen.
A. Los 1:
(1) Es sind insgesamt 4 Referenzen aus den in der Leistungsbeschreibung genannten Handlungsfeldern
- Unternehmensstrategie/-entwicklung und/oder
- Konsolidierung/Versorgung und/oder
- Markt/Vertrieb/Wettbewerb und/oder
- Agilisierung/Transformation und Kultur- / Personalentwicklung
nachzuweisen.
(2) Anzahl und Qualifikation der Projektleitung, Berater/-innen und analysierenden Personen:
(2.1) Angabe der Anzahl der Projektleiter/-innen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.1 erfüllen.
(2.2) Angabe der Anzahl der Berater/-innen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.1 erfüllen.
(2.3) Angabe der Anzahl der analysierenden Personen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.1 erfüllen.
B. Los 2:
(1) Es sind insgesamt 3 Referenzen aus den in der Leistungsbeschreibung genannten Handlungsfeldern
- Realisierung der digitalen Transformation und/oder
- Operative Umsetzung der IT-Strategie und/oder
- IT-Security und Datenschutz
nachzuweisen.
(2) Anzahl und Qualifikation der Projektleitung, IT-Berater/-innen, analysierenden Personen und Entwickler/-innen:
(2.1) Angabe der Anzahl der Projektleiter/-innen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.2 erfüllen.
(2.2) Angabe der Anzahl der IT-Berater/-innen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.2 erfüllen.
(2.3) Angabe der Anzahl der analysierenden Personen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.2 erfüllen.
(2.4) Angabe der Anzahl der Entwickler/-innen, die die Anforderungen gem. Anlage B2 (Leistungsbeschreibung), Ziffer 3.2 erfüllen.
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannte Eignungsnachweise gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor Dezember 2019 liegen. Jede Referenz muss mindestens 200 Beratertage umfassen. Sofern die Referenz noch nicht abgeschlossen ist, müssen bereits 200 Beratertage erbracht worden sein. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
In jedem Los muss mindestens eine Referenz die Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungen (mit mehr als 500.000 Versicherten) beinhalten. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) finden Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Ausschreibung in rechtskonformer Weise aufzuheben; sie unterliegt keinem Kontrahierungszwang. Die Auftraggeberin behält sich die Aufhebung des Verfahrens insbesondere vor, sollte im Laufe des Verfahrens für die Auftraggeberin erkennbar werden, dass die Finanzierung des Auftrags nicht gesichert ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6BQ1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".