Wiederkehrende Sachverständigenprüfungen und Erstprüfungen von RLT-, MRA-, CO-Warn-, Teilklima- und Prozesskälteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 162-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederkehrende Sachverständigenprüfungen und Erstprüfungen von RLT-, MRA-, CO-Warn-, Teilklima- und Prozesskälteanlagen
Gegenstand der Ausschreibung sind die wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen und die Erstprüfungen von RLT-, MRA-, CO-Warn-, Teilklima- und Prozesskälteanlagen nach der:
- Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung - PrüfVO NRW Stand 26.01.2021) incl. Anhang
Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch Prüfsachverständige - Prüfgrundsätze NRW -, Teil A und B
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018
Weiterhin ist Gegenstand der Ausschreibung die partielle Dichtigkeitsprüfung nach DIN EN 12599:2013-01 für Lüftungsleitungen mit eckigen und runden Querschnitten und die Gefährdungs- und Belastungsanalysen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis maximal zum 31.12.2026.
Die ca. 170 technischen Anlagen sind verteilt auf das Stadtgebiet Lünen. Der Leistungsspektrum der Anlagen reicht von 60 m³/h bis 25.500 m³/h.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
44532 Lünen
Ausgeschrieben werden Sachverständigenprüfungen und Erstprüfungen im Stadtgebiet Lünen, insbesondere von RLT-, MRA-, CO-Warn-, Teilklima- und Prozesskälteanlagen.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nicht Vergabe der Sachverständigenprüfungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDCLQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.