2022-0088, Inspektion und Wartung sowie Hygienekontrollen an raumlufttechnischen Anlagen sowie Wartung von Brandschutzklappen in 3 Losen für die Jahre 2023 bis 2026, Stadt Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0088
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0088, Inspektion und Wartung sowie Hygienekontrollen an raumlufttechnischen Anlagen sowie Wartung von Brandschutzklappen in 3 Losen für die Jahre 2023 bis 2026, Stadt Leverkusen
Unterhaltung von raumlufttechnischen Anlagen in sämtlichen Gebäuden in allen 3 Bezirken der Stadt Leverkusen in den Jahren 2023 bis 2026: Inspektion und Wartung sowie Hygienekontrollen an raumlufttechnischen Anlagen sowie Wartung von Brandschutzklappen in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäuden in 3 Losen
Bezirk 1: Rheindorf, Wiesdorf, Manfort, Hitdorf
Bezirk 1 Rheindorf, Wiesdorf, Manfort, Hitdorf 51373 Leverkusen
Grundlage für den Wartungsumfang sind die VDMA 24186-1, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen.
Die Wartung umfasst alle zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen regelmäßig erforderlichen Maßnahmen einschließlich das Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion.
Die Hygienekontrollen sind gemäß VDI 6022, Blatt1 durchzuführen.
Die Wartung / Inspektion sowie die Hygienekontrollen sind pro Liegenschaft 1x im Jahr (bei Ausnahmen wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen) durchzuführen.
Die Wartungen beziehen sich auf die lüftungstechnischen Komponenten.
So sind zum Beispiel das Abklemmen von Fühlerleitungen, Verstellen der Klappenstellantriebe, Verstellen der Luftmengen nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wartung der regelungstechnischen Anlagen erfolgt separat.
Sollten bei der Wartung wesentliche / sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, zum Beispiel dass die Frostschutzfunktion nicht gegeben ist (in den Wintermonaten), so ist der zuständige Gebäudebetreuende vor Ort bzw. die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.
Notwendige Ersatzteile und Austauschmaterialien (wie Keilriemen und Luftfilterelemente) sind, soweit bekannt, nachstehend abgefragt.
Um ein wirtschaftlich und betriebsorganisatorisch befriedigendes Ergebnis zu erhalten sollten zusätzliche Wartungsarbeiten bis 500,00 EUR netto pro Liegenschaft und Jahr sofort durchgeführt werden. Dazu muss die Auftraggeberin vorab telefonisch informiert werden. Die Genehmigung zur Ausführung kann durch der Auftraggeberin mündlich erfolgen, damit keine weiteren Anfahrten anfallen. Abgerechnet werden die angefallenen Stunden über den angebotenen Stundensatz.
Die Leistung ist durch den Gebäudebetreuenden zu bestätigen.
Bei zentralen Lüftungsanlagen müssen bei jedem Filterwechsel bzw. bei jeder Routinekontrolle auf einer Gerätekarte (an der Filterkammer befestigte Karte) die Filterdaten gemäß VDI 6022 notiert werden. Bei der ersten Wartung sind die Filterarten und -größen aufzunehmen. Die ausgeschriebenen Größen dienen der Kalkulation und sind zunächst durch den Auftragnehmer zu prüfen. Erst dann sollte die Bestellung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sollte keine Gerätekarte vor Ort sein ist diese neu zu erstellen und am Gerät zu befestigen. Die Neuanschaffung wird über die Position "Gerätekarte" abgerechnet. (Entwurf beigefügt)
An allen Lüftungsgeräten sind Aufkleber mit dem Datum der durchgeführten Wartung und dem Filterwechsel anzubringen. Alle alten Wartungsaufkleber sind zu entfernen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Entwurf beigefügt)
Der Auftragnehmer hat eine Checkliste für die Wartungs- und Hygienekontrolle mit Eintragung der durchgeführten Arbeiten und Prüfergebnisse zu fertigen und vorzulegen. (Entwurf beigefügt)
Für die Wartung der Brandschutzklappen sind separate Checklisten zu erstellen. (Entwurf beigefügt)
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Mängelpunkte sind zusätzlich in einem Mängelbericht zusammenzufassen. Die Mängelpunkte sind ausführlich zu beschreiben. Zur Verdeutlichung der Mängel/Schäden sind Fotos beizufügen.
Änderungen der lüftungstechnischen Anlagen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind eindeutig, ggf. mit Ortsangabe, in der Checkliste Wartung und Hygienekontrolle bzw. auf einem gesonderten Blatt zu benennen.
Abstimmungen zu den erforderlichen Checklisten, Aufklebern etc. sind mit der Auftraggeberin vorab abzustimmen. Eventuelle Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Ausfertigung der Checklisten für die Wartung- und Hygienekontrolle und der Brandschutzklappen sind vor Ort in die vorhandenen Betriebsbücher beim Gebäudebetreuer abzulegen. (Hinweis: blauer Ordner)
Die Ablage der Wartungs- und Inspektionsprotokolle sowie der Hygienekontrolle ist durch Unterschrift vom Gebäudebetreuer zu bestätigen. Fehlt die Unterschrift kann keine Bearbeitung der Rechnung erfolgen.
Zusätzlich müssen die Unterlagen in eine von der Auftraggeberin eingerichtete Cloud zur Verfügung eingestellt werden.
Bezirk 2: Opladen, Küppersteg, Bürrig, Quettingen, Bergisch Neukirchen
Bezirk 2 Opladen, Küppersteg, Bürrig, Quettingen, Bergisch Neukirchen 51379 Leverkusen
Grundlage für den Wartungsumfang sind die VDMA 24186-1, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen.
Die Wartung umfasst alle zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen regelmäßig erforderlichen Maßnahmen einschließlich das Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion.
Die Hygienekontrollen sind gemäß VDI 6022, Blatt1 durchzuführen.
Die Wartung / Inspektion sowie die Hygienekontrollen sind pro Liegenschaft 1x im Jahr (bei Ausnahmen wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen) durchzuführen.
Die Wartungen beziehen sich auf die lüftungstechnischen Komponenten.
So sind zum Beispiel das Abklemmen von Fühlerleitungen, Verstellen der Klappenstellantriebe, Verstellen der Luftmengen nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wartung der regelungstechnischen Anlagen erfolgt separat.
Sollten bei der Wartung wesentliche / sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, zum Beispiel dass die Frostschutzfunktion nicht gegeben ist (in den Wintermonaten), so ist der zuständige Gebäudebetreuende vor Ort bzw. die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.
Notwendige Ersatzteile und Austauschmaterialien (wie Keilriemen und Luftfilterelemente) sind, soweit bekannt, nachstehend abgefragt.
Um ein wirtschaftlich und betriebsorganisatorisch befriedigendes Ergebnis zu erhalten sollten zusätzliche Wartungsarbeiten bis 500,00 EUR netto pro Liegenschaft und Jahr sofort durchgeführt werden. Dazu muss die Auftraggeberin vorab telefonisch informiert werden. Die Genehmigung zur Ausführung kann durch der Auftraggeberin mündlich erfolgen, damit keine weiteren Anfahrten anfallen. Abgerechnet werden die angefallenen Stunden über den angebotenen Stundensatz.
Die Leistung ist durch den Gebäudebetreuenden zu bestätigen.
Bei zentralen Lüftungsanlagen müssen bei jedem Filterwechsel bzw. bei jeder Routinekontrolle auf einer Gerätekarte (an der Filterkammer befestigte Karte) die Filterdaten gemäß VDI 6022 notiert werden. Bei der ersten Wartung sind die Filterarten und -größen aufzunehmen. Die ausgeschriebenen Größen dienen der Kalkulation und sind zunächst durch den Auftragnehmer zu prüfen. Erst dann sollte die Bestellung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sollte keine Gerätekarte vor Ort sein ist diese neu zu erstellen und am Gerät zu befestigen. Die Neuanschaffung wird über die Position "Gerätekarte" abgerechnet. (Entwurf beigefügt)
An allen Lüftungsgeräten sind Aufkleber mit dem Datum der durchgeführten Wartung und dem Filterwechsel anzubringen. Alle alten Wartungsaufkleber sind zu entfernen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Entwurf beigefügt)
Der Auftragnehmer hat eine Checkliste für die Wartungs- und Hygienekontrolle mit Eintragung der durchgeführten Arbeiten und Prüfergebnisse zu fertigen und vorzulegen. (Entwurf beigefügt)
Für die Wartung der Brandschutzklappen sind separate Checklisten zu erstellen. (Entwurf beigefügt)
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Mängelpunkte sind zusätzlich in einem Mängelbericht zusammenzufassen. Die Mängelpunkte sind ausführlich zu beschreiben. Zur Verdeutlichung der Mängel/Schäden sind Fotos beizufügen.
Änderungen der lüftungstechnischen Anlagen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind eindeutig, ggf. mit Ortsangabe, in der Checkliste Wartung und Hygienekontrolle bzw. auf einem gesonderten Blatt zu benennen.
Abstimmungen zu den erforderlichen Checklisten, Aufklebern etc. sind mit der Auftraggeberin vorab abzustimmen. Eventuelle Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Ausfertigung der Checklisten für die Wartung- und Hygienekontrolle und der Brandschutzklappen sind vor Ort in die vorhandenen Betriebsbücher beim Gebäudebetreuer abzulegen. (Hinweis: blauer Ordner)
Die Ablage der Wartungs- und Inspektionsprotokolle sowie der Hygienekontrolle ist durch Unterschrift vom Gebäudebetreuer zu bestätigen. Fehlt die Unterschrift kann keine Bearbeitung der Rechnung erfolgen.
Zusätzlich müssen die Unterlagen in eine von der Auftraggeberin eingerichtete Cloud zur Verfügung eingestellt werden.
Bezirk 3: Waldsiedlung, Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen, Alkenrath
Bezirk 1 Waldsiedlung, Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen, Alkenrath 51375 Leverkusen
Grundlage für den Wartungsumfang sind die VDMA 24186-1, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen.
Die Wartung umfasst alle zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen regelmäßig erforderlichen Maßnahmen einschließlich das Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion.
Die Hygienekontrollen sind gemäß VDI 6022, Blatt1 durchzuführen.
Die Wartung / Inspektion sowie die Hygienekontrollen sind pro Liegenschaft 1x im Jahr (bei Ausnahmen wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen) durchzuführen.
Die Wartungen beziehen sich auf die lüftungstechnischen Komponenten.
So sind zum Beispiel das Abklemmen von Fühlerleitungen, Verstellen der Klappenstellantriebe, Verstellen der Luftmengen nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wartung der regelungstechnischen Anlagen erfolgt separat.
Sollten bei der Wartung wesentliche / sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, zum Beispiel dass die Frostschutzfunktion nicht gegeben ist (in den Wintermonaten), so ist der zuständige Gebäudebetreuende vor Ort bzw. die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.
Notwendige Ersatzteile und Austauschmaterialien (wie Keilriemen und Luftfilterelemente) sind, soweit bekannt, nachstehend abgefragt.
Um ein wirtschaftlich und betriebsorganisatorisch befriedigendes Ergebnis zu erhalten sollten zusätzliche Wartungsarbeiten bis 500,00 EUR netto pro Liegenschaft und Jahr sofort durchgeführt werden. Dazu muss die Auftraggeberin vorab telefonisch informiert werden. Die Genehmigung zur Ausführung kann durch der Auftraggeberin mündlich erfolgen, damit keine weiteren Anfahrten anfallen. Abgerechnet werden die angefallenen Stunden über den angebotenen Stundensatz.
Die Leistung ist durch den Gebäudebetreuenden zu bestätigen.
Bei zentralen Lüftungsanlagen müssen bei jedem Filterwechsel bzw. bei jeder Routinekontrolle auf einer Gerätekarte (an der Filterkammer befestigte Karte) die Filterdaten gemäß VDI 6022 notiert werden. Bei der ersten Wartung sind die Filterarten und -größen aufzunehmen. Die ausgeschriebenen Größen dienen der Kalkulation und sind zunächst durch den Auftragnehmer zu prüfen. Erst dann sollte die Bestellung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sollte keine Gerätekarte vor Ort sein ist diese neu zu erstellen und am Gerät zu befestigen. Die Neuanschaffung wird über die Position "Gerätekarte" abgerechnet. (Entwurf beigefügt)
An allen Lüftungsgeräten sind Aufkleber mit dem Datum der durchgeführten Wartung und dem Filterwechsel anzubringen. Alle alten Wartungsaufkleber sind zu entfernen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Entwurf beigefügt)
Der Auftragnehmer hat eine Checkliste für die Wartungs- und Hygienekontrolle mit Eintragung der durchgeführten Arbeiten und Prüfergebnisse zu fertigen und vorzulegen. (Entwurf beigefügt)
Für die Wartung der Brandschutzklappen sind separate Checklisten zu erstellen. (Entwurf beigefügt)
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Mängelpunkte sind zusätzlich in einem Mängelbericht zusammenzufassen. Die Mängelpunkte sind ausführlich zu beschreiben. Zur Verdeutlichung der Mängel/Schäden sind Fotos beizufügen.
Änderungen der lüftungstechnischen Anlagen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind eindeutig, ggf. mit Ortsangabe, in der Checkliste Wartung und Hygienekontrolle bzw. auf einem gesonderten Blatt zu benennen.
Abstimmungen zu den erforderlichen Checklisten, Aufklebern etc. sind mit der Auftraggeberin vorab abzustimmen. Eventuelle Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Ausfertigung der Checklisten für die Wartung- und Hygienekontrolle und der Brandschutzklappen sind vor Ort in die vorhandenen Betriebsbücher beim Gebäudebetreuer abzulegen. (Hinweis: blauer Ordner)
Die Ablage der Wartungs- und Inspektionsprotokolle sowie der Hygienekontrolle ist durch Unterschrift vom Gebäudebetreuer zu bestätigen. Fehlt die Unterschrift kann keine Bearbeitung der Rechnung erfolgen.
Zusätzlich müssen die Unterlagen in eine von der Auftraggeberin eingerichtete Cloud zur Verfügung eingestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Richard Assmann Regeltechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.assmann-regeltechnik.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Richard Assmann Regeltechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.assmann-regeltechnik.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Richard Assmann Regeltechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.assmann-regeltechnik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYW8C9PFK3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland