Rahmenvereinbarung Konzernbeitritt Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0170
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rvr.ruhr
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Konzernbeitritt Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Abschluss eines Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit optionaler Verlängerung um weitere 12 Monate auf Grundlage des Microsoft Business and Service Agreement (MBSA, Vertragsnummer U7765287) sowie des Konzernvertrags (Vertragsnummer 72E6766) zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Regionalverband Ruhr Kronprinzenstraße 35 45128 Essen
Der Beitritt des Regionalverbands Ruhr zum Konzernvertrag (derzeitige Beitrittsnummern EA: 8903735 und EA Online 72575941) erfolgt nach Abschluss des Handelspartner-Rahmenvertrages unter Abwicklung durch den Handelspartner.
Unter Beachtung der jeweils gültigen Preiskonditionen zum MBSA / Konzernvertrag zum Erwerb von Microsoft Lizenzen, hat der Handelspartner folgende Leistungen zu erbringen: Nahtloser Übergang der Software Assurance für die bestehenden Lizenzen, Überlassung von Softwarelizenzen gemäß den Lizenzmodellen des Lizenzgebers mit Software Assurance für die Laufzeit des Rahmenvertrages Übernahme der Funktion des Handelspartners entsprechend der vorgenannten Verträge, Bereitstellung eines fest zugeordneten Ansprechpartners mit entsprechender Zertifizierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SoftwareONE Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.softwareone.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5PYW8C3G08Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland