Stadt Bad Urach: Unterhalts-, Grund- und Glas- und Rahmenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.1043
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-urach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bad Urach: Unterhalts-, Grund- und Glas- und Rahmenreinigung
Gebäudereinigung an zwei Schulzentren in Bad Urach mit insg. zehn Liegenschaften
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhalts- und Grundreinigung diverser Liegenschaften der Stadt Bad Urach mit rund 2,0 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Eine Verlängerung um zweimal ein Jahr ist möglich, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Los 2: Glas- und Rahmenreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Glasreinigung diverser Liegenschaften der Stadt Bad Urach mit rund 8,1 Tsd. m² Glasflächen
Eine Verlängerung um zweimal ein Jahr ist möglich, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, alternativ Eigenerklärung
Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahlen (Gesamt/Meister/Facharbeiter/Auszubildende)
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Öffnung im vier Augen Prinzip
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.