Radschnellverbindung - RS 6 - Freiburg - Denzlingen - Waldkirch / Emmendingen Referenznummer der Bekanntmachung: RPF-3946-1938
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breisgau-y.de
Abschnitt II: Gegenstand
Radschnellverbindung - RS 6 - Freiburg - Denzlingen - Waldkirch / Emmendingen
Radschnellverbindung - RS 6 - Freiburg - Denzlingen - Waldkirch / Emmendingen, Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 3 und 4 (nach HOAI)
79114 Freiburg im Breisgau
Ziel des Vorhaben Radschnellverbindung RS 6 (L) Freiburg - Denzlingen -Waldkirch / Emmendingen ist die Realisierung einer Radschnellverbindung von der Kernstadt Freiburg zu den Bahnhöfen Emmendingen und Waldkirch.
Das Vorhaben befindet sich im Gebiet des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein (RVSO) und erstreckt sich im Stadtgebiet Freiburg und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.
Gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg sind Radschnellverbindungen Straßen. Aufgrund der Streckenlänge und des hohen Radfahrerpotentials handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Landesstraße. Für Radschnellverbindungen gelten gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg sämtliche Regelungen, insbesondere zur Widmung, zur Straßenbaulast, zur Festlegung von Ortsdurchfahrten bei Landes- und Kreisstraßen und dem damit verbundenen Wechsel der Straßenbaulast, die auch für andere Landes- und Kreisstraßen gelten.
Die Stadt Freiburg ist gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg (§43(3) StrG B-W) Baulastträger für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen. Für das Vorhaben RS 6 (L) ist die Stadt Freiburg dementsprechend Baulastträger für den Streckenverlauf innerhalb der Ortsdurchfahrt von Freiburg. Außerhalb der Ortsdurchfahrt von Freiburg ist das Land Baden-Württemberg der Baulastträger der geplanten Radschnellverbindung.
Der Wechsel der Straßenbaulast bzw. der Übergabepunkt wurde in Abstimmung mit der Stadt Freiburg im Bereich der nördlichen Stadtgrenze am Knotenpunkt Wildtalstraße (K4915) / Höheweg vereinbart. Die beiden Baulastträger planen derzeit parallel in enger Abstimmung jeweils die in ihrer Baulast liegenden Streckenabschnitte.
Für den Streckenabschnitt in der Baulast des Landes vom Knotenpunkt Wildtalstraße (K4915) / Höheweg nach Emmendingen bzw. Waldkirch hat das Land die Grundlagenplanung und die Vorplanung (Lph. 1 und 2 der HOAI) durchgeführt. Eine Vorzugsvariante für den Streckenverlauf der Radschnellverbindung RS 6 (L) in der Baulast des Landes (Kosten 36,6 Mio. €; Länge: 20,6 km) wurde festgelegt. Die Trasse führt vom Knotenpunkt Wildtalstraße (K4915) / Höheweg in Richtung Norden bis zur Gemeinde Gundelfingen. Nördlich von Gundelfingen teilt sich der Streckenverlauf in zwei Trassen auf. Die eine Trasse verläuft in Richtung Nordwesten über Denzlingen zum Bahnhof Emmendingen, die andere in Richtung Nordosten über Denzlingen zum Bahnhof Waldkirch.
Aufgabe dieses Planungsauftrages ist die Erstellung der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung (Lph. 3 und 4 der HOAI) für den Streckenabschnitt in der Baulast des Landes des Vorhabens RS 6 (L) aufbauend auf den Ergebnissen der vorliegenden Vorplanung (Lph. 2) bzw. der festgelegten Vorzugsvariante.
Da die Vorplanung noch auf Basis der inzwischen veralteten Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg mit Stand 2018 erstellt wurde, sind im Rahmen der Entwurfsplanung die inzwischen neu eingeführten Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg mit Stand 2022 zu berücksichtigen und im Rahmen der Entwurfsplanung in die Planung einzuarbeiten.
Im Rahmen der Vorplanung wurden keine bzw. nur rudimentäre Lage- und Höhenpläne erstellt. In der Entwurfsplanung sind diese erstmalig auf Grundlage der ermittelten Lösungen des Maßnahmenkatasters der Vorzugsvariante (Unterlage 25 - Maßnahmenkataster 03 der Hauptvariante E1/E2 und Unterlage 25 - Maßnahmenkataster 04 der Hauptvariante W1) zu erstellen.
Für die in der Vorplanung bzw. in den Maßnahmenkatastern der Vorplanung vorgesehenen Lösungen sind in der weiteren Planung die notwendigen Detaillösungen z.B. hinsichtlich der Knotenpunktgestaltung (Geometrie, Leistungsfähigkeit), Veränderungen von Parkflächen, o.ä. im Rahmen dieses Planungsauftrags zu erarbeiten und mit den betroffenen Städten und Gemeinden abzustimmen.
Da Fördermittel für das Vorhaben vom Bund beantragt wurden, sind die Vorgaben des Bundes, die in der "Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017-2030" definiert werden, zu berücksichtigen.
Der Auftrag kann bis zur Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses verlängert werden
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Wichtung 10 %
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
3 Punkte: >= 500.000 € netto
2 Punkte: >= 400.000 € netto
1 Punkt: >= 300.000 € netto
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Wichtung 40%
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Referenzen der Fachkraft "Projektleiter*in" in der Objektplanung "Verkehrsanlagen"
gemäß HOAI, Lph 3-4, für den Neubau oder Um- und Ausbau einer Bundesfernstraße, Landesstraße oder einer Radschnellverbindung, Honorarzone III oder höher, Planung nach deutschen Richtlinien in den letzten 10 Jahren. (20%)
3 Punkte: >= 4 Referenzen
2 Punkte: >= 2 Referenzen
1 Punkt: = 1 Referenz
Referenzen der Fachkraft "Straßenplaner*in /Projektingenieur*in" in der Objektplanung "Verkehrsanlagen" gemäß HOAI, Lph 3-4, für den Neubau oder Um- und Ausbau einer Bundesfernstraße, Landesstraße oder einer Radschnellverbindung, Honorarzone III oder höher, Planung nach deutschen Richtlinien in den letzten 10 Jahren. (20%)
3 Punkte: >= 4 Referenzen
2 Punkte: >= 2 Referenzen
1 Punkt: = 1 Referenz
Die Projektleitung kann beim Erfüllen der geforderten Qualifikationen von dem bzw.
der Straßenplaner*in/Projektingenieur*in übernommen werden.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Wichtung 40%
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt in der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI in LPH 3 und 4 geplant haben, dessen Planungsschwerpunkt an einer Bundesfernstraße, Landesstraße oder einer Radschnellverbindung lag.
Referenzen
3 Punkte: >= 4 Referenzen
2 Punkte: >= 2 Referenzen
1 Punkt: >= 1 Referenz
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Wichtung 10%
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Die Führungskraft muss Berufserfahrung in der Straßenplanung nachweisen:
3 Punkte: >= 9 Jahre
2 Punkte: >= 7 Jahre
1 Punkt: >= 5 Jahre
Für die Angaben zu den Unterkriterien sind die zur Verfügung gestellten Referenzformblätter zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO.
Diese Erklärung ist durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Mindestumsatz "Objektplanung Verkehrsanlagen" von 300.000 € netto (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Die geforderten Nachweise gem. § 45(4) Nr. 2, § 46 (3) Nr. 9 und § 46(3) Nr. 3 sowie Referenzen gem. §46 (3) Nr. 1-2,6 VgV sind mithilfe der Anlagen "Formblatt Nachweise" und "Formblätter Referenzen" einzureichen.
Für jede(n) Mitarbeiter(in), der/die im Projekt eingesetzt werden soll, ist ein Lebenslauf mit Nachweis der Ausbildung, Berufserfahrung und Weiterbildung sowie Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit (Bewerber, ARGE Partner, Unterauftragnehmer) beizufügen.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Straßenplaner*in/Projektingenieur*in:
-Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen
-Abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen (oder vergleichbar)
-Eine Referenz in den letzten zehn Jahren mit dem folgenden Mindestkriterium vorzuweisen:
"Objektplanung "Verkehrsanlagen" gemäß HOAI, Lph 3-4, für den Neubau oder Um- und Ausbau einer Bundesfernstraße, Landesstraße oder einer Radschnellverbindung, Honorarzone III oder höher, Planung nach deutschen Richtlinien."
Projektleiter*in:
-Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen
-Abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen (oder vergleichbar)
-3 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter*in im Bereich der Objektplanung
-Eine Referenz in den letzten zehn Jahren mit dem folgenden Mindestkriterium vorzuweisen:
"Objektplanung "Verkehrsanlagen" gemäß HOAI, Lph 3-4, für den Neubau oder Um- und Ausbau einer Bundesfernstraße, Landesstraße oder einer Radschnellverbindung, Honorarzone III oder höher, Planung nach deutschen Richtlinien."
Die Projektleitung kann beim Erfüllen der geforderten Qualifikationen vom Straßenplaner*in/Projektingenieur*in übernommen werden.
Bauzeichner*in für die planerische Ausarbeitung:
-Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen
-Abgeschlossene Ausbildung als Bauzeichner (oder vergleichbare Berufsausbildung, z.B. Technischer Zeichner)
-Die Arbeitsschwerpunkte bei den geforderten Zeichenprogrammen müssen in der Straßenplanung gemäß Leistungsbeschreibung liegen.
-3 Jahre Berufserfahrung
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt in der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI in LPH 3 und 4 geplant haben, dessen Planungsschwerpunkt an einer Bundesfernstraße, Landesstraße oder einer Radschnellverbindung lag.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Führungskraft:
Mind. eine Führungskraft, der/die ein Studium im Bereich Bauingenieurwesen (oder vergleichbar) abgeschlossen sowie min. 5 Jahre Berufserfahrung in der Straßenplanung hat. Die Berufserfahrung in dem genannten Bereich ist durch eine persönliche
Referenz nachzuweisen. Die Referenz darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abnahme der Leistung).
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
MS-Office (Word, Excel, PowerPoint), MS-Project, CAD-Software mit Schnittstellen gem. Leistungsbe-schreibung/Vertragsbedingung, Kostenmanagement nach AKVS 2014, Ausgabe 11/2020; Zum Datenaustausch zwischen AN, AG und Dritten erforderliche Datenübertragungsmöglichkeit.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens:
Ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. geltendem Landesrecht
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau - Ausgabe 2022 (AVB F-StB).
F-StB - 50000)Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen,
Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen)
Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung,
Ausgabe 2019 (TVB-Tragwerksplanung)
Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung,
Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung)
Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung, Ausgabe 2022
(TVB-Ingenieurvermessung)
Anforderungskatalog für den digitalen Datenaustausch (Vektor- und Dachdaten, etc) von Vermessungs- und Planungsdaten beim Regierungspräsidium Freiburg, Ausgabe 2020
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg, Ausgabe 2022
Musterlösungen für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg, Ausgabe 2018
Qualitätsstandards für das RadNETZ Baden-Württemberg, Ausgabe 2016
Musterlösungen für Radverkehrsanlagen in Baden-Württemberg, Ausgabe 2017
Hinweise zu Radschnellverbindung und Radvorrangrouten, Ausgabe 2021
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010
Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Ausgabe 2012
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/