K40n Bau des Pumpschachtwerks inkl. Maschinen- und Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV/22-232 (2022 25e)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-unna.de/
Abschnitt II: Gegenstand
K40n Bau des Pumpschachtwerks inkl. Maschinen- und Elektrotechnik
Bau eines begehbaren Pumpschachtwerks aus Stahlbeton inkl. Stahltür mit Maschinentechnik und Elektrotechnik.
Die Pumpen sind bauseits vorhanden.
Kreisstraße 40n zwischen Westicker Str. und Dortmunder Allee 59174 Kamen im Trogbauwerk
Zur Entwässerung der versiegelten Flächen wird ein Pumpwerk errichtet, das die ankommenden Regenwassermassen über eine Druckrohrleitung entwässert.
Das Pumpwerk wird mit drei Pumpen ausgerüstet, wobei im Spitzenlastbetrieb davon nur zwei gemeinsam fördern.
Die Pumpen sowie die zugehörigen Gleitrohrhalter, die Gleitrohre, die Zwischenbühne
und die Reihenabdeckung sind im Vorfeld beauftragt worden.
Die Zwischenbühne wird im Vorfeld eingebaut, da diese nicht durch die vorhandenen Öffnungen der Schachtabdeckungen, die jeweils nur max. 800 x 1000 mm sind, passt.
Alle ausgeschrieben Materialien/Geräte/Hilfsmittel ( wie Bühnen zur Installation der Druckrohrleitung, Beleuchtung usw.) müssen durch die max. 800 x 1000 mm Öffnung eingebracht werden.
Das trifft auch für alle weiteren Geräte oder Hilfsmittel zu, die für die Arbeiten und Ausführung nötig sind. Alle hierfür anfallenden Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Die Stromversorgung wird zwar demnächst vorhanden sein, jedoch ist eine provisorische Notsteuerung und die Verlegung einer provisorischen Druckrohrleitung nötig.
1.1 Begehbare Raumzelle aus Stahlbeton
1.2 Pumpenschacht
1.3 Maschinentechnik MTA
1.4 Elektrotechnik ET
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere
Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen
Bescheinigungen und Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung
zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
siehe Befähigung zur Berufsausübung
- Berufshaftpflichtversicherung-
- Nachweis des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
siehe Befähigung zur Berufsausübung
- drei Referenzen aus den letzten 5 Jahren
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung beträgt ab einer Auftragssumme von mindestens 250.000 Euro netto 5 % der Gesamtauftragssumme (brutto).
Für Mängelansprüche beträgt die Sicherheit 3 % der Abrechnungssumme (brutto).
Eine deutschsprachige verantwortliche Projektleitung ist obligatorisch.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Es sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DC9J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.