Objektplanung für Umbau und Sanierung des Bauteils 1 im Berufskolleg am Wasserturm Bocholt (2. Phase: Verhandlung) Referenznummer der Bekanntmachung: KBOR-00.11.99-02743-3 - Mitteilung über vergebenen Auftrag
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für Umbau und Sanierung des Bauteils 1 im Berufskolleg am Wasserturm Bocholt (2. Phase: Verhandlung)
Berufskolleg am Wasserturm Herzogstraße 4 46397 Bocholt
Objektplanung für Umbau und Sanierung Bauteil 1 Berufskolleg am Wasserturm, Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Objektplanung, angelehnt an Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI
Im Jahr 2018 wurden in den Unterrichts- und Verwaltungsräumen des Bauteils 1 Schadstoffe (VOC und asbesthaltiger Putz) festgestellt. Bis Sommer 2019 erfolgte eine Schadstoffbeseitigung in den betroffenen Räumen.
Nach einer positiven, schadstofffreien, Freimessung sollen die zum Teil entkernten Räume nunmehr saniert und teilweise umgebaut werden.
Die Brutto-Grundfläche des umzubauenden Bereiches beträgt ca. 2.600 m².
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Objektplanung
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP9ZDX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berufskolleg am Wasserturm Herzogstraße 4 46397 Bocholt
Objektplanung für Umbau und Sanierung Bauteil 1 Berufskolleg am Wasserturm, Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Objektplanung, angelehnt an Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI
Im Jahr 2018 wurden in den Unterrichts- und Verwaltungsräumen des Bauteils 1 Schadstoffe (VOC und asbesthaltiger Putz) festgestellt. Bis Sommer 2019 erfolgte eine Schadstoffbeseitigung in den betroffenen Räumen.
Nach einer positiven, schadstofffreien, Freimessung sollen die zum Teil entkernten Räume nunmehr saniert und teilweise umgebaut werden.
Die Brutto-Grundfläche des umzubauenden Bereiches beträgt ca. 2.600 m².
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Der Auftrag zur Objektplanung für die Sanierung des ersten Bauabschnitts am BK am Wasserturm wurde mit folgender Baubeschreibung ausgelobt und vergeben:
1.2 Geplante Bauleistungen
Vom EG bis zum 2.OG wurden die Unterrichts- und Verwaltungsräume komplett entkernt, Flure sowie Sanitäranlagen sind im Urzustand
Kellergeschoss:
- Die Technik- und Lagerräume bleiben unverändert in ihrem Zustand.
- Der lange Flur wird saniert. Die Holzwerkstoffverkleidung gerichtet
- Die Nutzung der Technikräume muss mit den Fachplanern abgestimmt werden.
- Die Fenster zur Herzogstr. erhalten außenliegenden Sonnenschutz (Raffstores)
Erd-/Obergeschosse:
- Das Lehrerzimmer nebst Garderobe bleibt unverändert.
- Der Schulleitungs- und Verwaltungsbereich wird neu geordnet
- Die Lehrer-WC-Anlage ist zu überplanen und komplett zu sanieren.
- Die Damen-WC-Anlage im Bauteil 2 (inkl. Hausmeisterraum) ist zu überplanen.
- Die zweiflügeligen Holzeingangstüren sind zu ersetzen (evtl. Alu).
- Die Sandsteineinfassungen sind zu bearbeiten.
- Die Fenster zur Herzogstr. erhalten außenliegenden Sonnenschutz (Raffstores)
- Die Bodenbeläge in TRH und Flur bleiben erhalten.
- Flure: Ersatz der vorhandenen abgehängten Decke gegen neue Rasterdecken (Akustik 62,5/62,5cm), evtl. mit umlfd. geschlossenem GK-Fries Einlege-Rasterleuchten, Verstärkungen für Lautsprecher, etc.
- neuer Innenwandputz, Spachtelung durch Maler, Glasfaser, Anstrich weiß (abgetönt)
- neue Trennwände als GK-beplankte Metallständerwände.
- neuer schw. Estrich mit Oberboden (Lino, Vinyl, PVC, ... n. Bemusterung)
- neue Rasterdecken (Akustik 62,5/62,5cm), evtl. mit umlfd. geschlossenem GK-Fries
- Einlege-Rasterleuchten, Verstärkungen für Lautsprecher, etc.
- neue Stahlzargen (1.5mm), neue Innentürblätter (Vollspan, HPL, stumpf)
- neue Schrammborde
- geplante (neue / vorh.) Einrichtung (Stühle, Tische, Tafel, etc.) werden vorgegeben
Dachbeschoss:
- Aktuell sind keine Baumaßnahmen vorgesehen
Gegenüber dieser Beschreibung hat sich im weiteren Planungsprozess die Notwendigkeit zu weiteren Planungsaufgaben ergeben, insbesondere wurden folgende Erweiterungen der Planungsaufgabe vereinbart:
- Das Kelllergeschoss wird ebenfalls komplett saniert
- Sanitärräume müssen verlegt und neu aufgebaut werden
- Im Obergeschoss wird die ehemalige Bücherei zu Lehrerarbeitsplätzen umgebaut
- Aufgrund der Einschätzung der Bauordnungsbehörde der Stadt Bocholt, muss ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden, da diese keinen Bestandsschutz mehr für gegeben erachte
- Wegen des Baugenehmigungsverfahrens muss ein Barrierefreiheitskonzept erstellt und umgesetzt werden
In der Summe führt dies Mehrleistungen für die Planung, die durch den ursprünglichen Auftrag nicht abgedeckt sind. Es muss daher ein Nachtrag vergeben werden. Die Zulässigkeit des Nachtrags ergibt sich aus § 132, Abs. 2, Nr. 3 GWB.
Die sich jetzt aufzeigenden Änderungsnotwendigkeiten waren gerade erst das Ergebnis der beauftragten Planungsleistung und konnten daher vor Auftragsvergabe vom Auftraggeber im Rahmen der Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden. Durch den Nachtrag ändert sich der Gesamtcharakter der Planungsaufgabe nicht.
Die Änderungsnotwendigkeiten haben Auswirkungen auf alle Gewerke und führen daher insgesamt zu einer Erhöhung der Baukosten, wie es sich in der Kostenberechnung gegenüber der Kostenschätzung darstellt. Aus diesem Grund soll die aktualisierte Kostenberechnung zur Basis der Gesamthonorierung gemacht werden. Die Honorierung erfolgt dabei entsprechend den Regeln der HOAI mit dem rechnerischen Abschlag aus dem Hauptangebot. Hierdurch erhöht sich das Nettohonorar von ursprünglich 109.530,00 EUR auf 149.913,34 EUR.
Der Anforderung des § 132, Abs. 2, Satz 2 GWB ist damit Genüge getan.