Beschaffung von 300 DELL-Laptops und 325 Dockingstationen Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 22-241
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 300 DELL-Laptops und 325 Dockingstationen
300 DELL-Laptops und 325 Dockingstationen
- 250x Dell Latitude 5430
- 50x Dell Latitude 5530
- 325x Dell D6000 Dockingstation
Dell Latitude 5430
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
250x Dell Latitude 5430
Konfiguration siehe Leistungsbeschreibung
Die Bestellmenge wird in drei Chargen zu je 100 Laptops und Dockingstationen abgerufen. Die Lieferung der ersten 100 Laptops und Dockingstationen wird spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung fällig. Die restlichen Chargen sind jeweils im Abstand von 3 Monaten zu liefern.
Dell Latitude 5530
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
50x Dell Latitude 5530
Konfiguration siehe Leistungsbeschreibung
Die Bestellmenge wird in drei Chargen zu je 100 Laptops und Dockingstationen abgerufen. Die Lieferung der ersten 100 Laptops und Dockingstationen wird spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung fällig. Die restlichen Chargen sind jeweils im Abstand von 3 Monaten zu liefern.
Dell D6000 Dockingstation
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
325x Dell D6000 Dockingstation
Konfiguration siehe Leistungsbeschreibung
Die Bestellmenge wird in drei Chargen zu je 100 Laptops und Dockingstationen abgerufen. Die Lieferung der ersten 100 Laptops und Dockingstationen wird spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung fällig. Die restlichen Chargen sind jeweils im Abstand von 3 Monaten zu liefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen zur Eignung
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen Ausschlussgründe
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen Russlandsanktionen
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre
Erklärung zu drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Auftraggebers, des Wertes des Auftrags und des Leistungszeitraums
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Eine deutschsprachige verantwortliche Ansprechperson ist obligatorisch.
Abschnitt IV: Verfahren
online
Vertreter der Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DC98
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.