Beauftragung von Gutachten nach der Bundesbeihilfeverordnung Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.23 - 0036/22/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung von Gutachten nach der Bundesbeihilfeverordnung
Beauftragung von Gutachten nach der Bundesbeihilfeverordnung für diverse Beihilfestellen der Bundesverwaltung und sonstigen Einrichtungen des Bundes
Gutachten Kieferorthopädie für Beihilfestellen BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene für die Beihilfestellen des BVA
Höchstmenge: 1.905 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für Beihilfestellen BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für die Beihilfestellen des BVA
Höchstmenge: 10.043 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten Mutter-Kind-/Vater-Kind-Reha-Maßnahmen für Beihilfestellen BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen für die Beihilfestellen des BVA
Höchstmenge: 2.930 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten ambulante Reha-Maßnahmen in Heilbad u. a. für Beihilfestelen BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen in einem anerkannten Heilbad oder Kurort zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Dienstfähigkeit für die Beihilfestellen des BVA
Höchstmenge: 959 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Sonstige Gutachten im Einzelfall für Beihilfe BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Behandlungsmethoden und Behandlungen im Einzelfall für die Beihilfestellen des BVA
Höchstmenge: 1.456 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten Kieferorthopädie für Beihilfestellen des Bundes außer BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene für diverse Beihilfestellen der Bundesverwaltung (außer dem BVA) und sonstigen Einrichtungen des Bundes
Höchstmenge: 371 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Bundesagentur für Arbeit
Ärztlicher und Sozialer Dienst für Bundesdienststellen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten stationäre Reha-Maßnahmen für Beihilfestellen des Bundes außer BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für diverse Beihilfestellen der Bundesverwaltung (außer dem BVA) und sonstigen Einrichtungen des Bundes
Höchstmenge: 1.613 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Bundesagentur für Arbeit
Ärztlicher und Sozialer Dienst für Bundesdienststellen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten Mutter-Kind-/Vater-Kind-Reha-Maßnahmen für Beihilfestellen außer BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen für diverse Beihilfestellen der Bundesverwaltung (außer dem BVA) und sonstigen Einrichtungen des Bundes
Höchstmenge: 385 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Bundesagentur für Arbeit
Ärztlicher und Sozialer Dienst für Bundesdienststellen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Gutachten ambulante Reha-maßnahmen in Heilbad u. a. Beihilfestellen außer BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen in einem anerkannten Heilbad oder Kurort zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Dienstfähigkeit für diverse Beihilfestellen der Bundesverwaltung (außer dem BVA) und sonstigen Einrichtungen des Bundes
Höchstmenge: 437 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Bundesagentur für Arbeit
Ärztlicher und Sozialer Dienst für Bundesdienststellen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Sonstige Gutachten im Einzelfall für Beihilfestellen außer BVA
Bundesweit
Erstellung von ärztlichen Gutachten für die Bewertung der Beihilfefähigkeit einer Behandlung nach der Bundesbeihilfeverordnung - hier: Gutachten für Behandlungsmethoden und Behandlungen im Einzelfall für diverse Beihilfestellen der Bundesverwaltung (außer dem BVA) und sonstigen Einrichtungen des Bundes
Höchstmenge: 770 Gutachten über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Bundesagentur für Arbeit
Ärztlicher und Sozialer Dienst für Bundesdienststellen
Sofern die Höchstmenge durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachten Kieferorthopädie für Beihilfestellen BVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachten stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für Beihilfestellen BVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachten Mutter-Kind-/Vater-Kind-Reha-Maßnahmen für Beihilfestellen BVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachten ambulante Reha-Maßnahmen in Heilbad u. a. für Beihilfestelen BVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonstige Gutachten im Einzelfall für Beihilfe BVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70499
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachten Kieferorthopädie für Beihilfestellen des Bundes außer BVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachten stationäre Reha-Maßnahmen für Beihilfestellen des Bundes außer BVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachten Mutter-Kind-/Vater-Kind-Reha-Maßnahmen für Beihilfestellen außer BVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachten ambulante Reha-maßnahmen in Heilbad u. a. Beihilfestellen außer BVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonstige Gutachten im Einzelfall für Beihilfestellen außer BVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70499
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.