Patho-PACS Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-12
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patho-PACS
Ausschreibung eines Systems zur Betrachtung und Archivierung von digitalisierten histologischen Objektträgern für das Zentrum für Pathologie am UK Bonn
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung eines Systems zur bildtechnischen Erfassung, Speicherung, Archivierung,-
Visualisierung und Auswertung von konventionell-histologischen und immunhistochemischen
Schnittpräparaten sowie Cytospinpräparaten auf Objektträgern (OT) unter Berücksichtigung aller hierfür
gängigen Färbungen. Der Auftragnehmer (AN) muss die Software liefern, die Betriebsbereitschaft des Systems
bei dem Auftraggeber (AG) herbeiführen und den Systemservice übernehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Berufsregister am Sitz des Bewerbers (elektronischer Auszug ausgreichend)
(Handelsregister, ansonsten Handwerkskammer für den Fall, dass dem Bewerber keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister obliegt)
Angaben zum Gesamtumsatz (in Euro) des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Benennung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen bezogen auf das Unternehmen!
Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen Anlage A7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDNU0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat
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(§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB