Kauf einer neuen Drehleiter DLA (K) 23/12 Referenznummer der Bekanntmachung: 72.2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA57
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sundern
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sundern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf einer neuen Drehleiter DLA (K) 23/12
Die Stadt Sundern beabsichtigt die Beschaffung einer Drehleiter DLA (K) 23/12. Das Fahrzeug muss die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846 EN 14043 erfüllen.
Die Leistungsbeschreibung und das technische Leistungsverzeichnis sind bei Auftragserteilung verbindlicher Bestandteil des Auftrages und werden mit Abgabe des Angebotes anerkannt. Angebote sind ausschließlich auf den bereitgestellten Formularen der Leistungsverzeichnisse abzugeben.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt getrennt in drei Fachlosen.
Los 1 Fahrgestell und Los 2 Aus- und Aufbau
Los 3 Beladung
Das Fahrzeug muss dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen.
Neben den gültigen und anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere folgende Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Absprache zulässig.
- DIN EN 1846-1:2011-07
- DIN EN 1846-2:2013-05
- DIN EN 1846-3:2013-11
- Technische Richtlinie BOS (TR BOS)
- EMV Richtlinie 2004/104/EG (für Fahrbetrieb) im Übrigen EMVG in der aktuellen Fassung
- StVZO
- Vorschriften über elektrische Anlagen VDE-/DIN-Normen
- UVV Feuerwehr DGUV Vorschrift 49
- UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70
Stadt Sundern Rathausplatz 1 59846 Sundern
Beschaffung einer Drehleiter DLA (K) 23/12. Das Fahrzeug muss die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846 EN 14043 erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rosenbauer Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rosenbauer.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rosenbauer Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rosenbauer.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Carl Henkel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5VYW8BN624D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meschede
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hochsauerlandkreis.de