Generalplanerleistungen für Erweiterungen der Gesamtschulen TKG / GWL / HHG, Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: SDVerg05 - Generalplanerleistungen für Erweiterungen der Gesamtschulen TKG / GWL / HHG, Duisburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sd-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für Erweiterungen der Gesamtschulen TKG / GWL / HHG, Duisburg
Der Auftraggeber beabsichtigt Generalplanerleistungen für insgesamt vier Gebäude einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben. Diese dienen als Erweiterungen der Gesamtschulen Theodor-König-Gesamtschule (nachfolgend TKG genannt), Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule (nachfolgend GWL genannt) und Heinrich-Heine-Gesamtschule (nachfolgend HHG genannt) in Duisburg. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen jeweils insbesondere folgende Leistungsbilder:
- Gebäude und Innenräume
- Freianlagen
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung
Der Auftraggeber wünscht eine - soweit möglich -systemisch gleiche Planung und Ausführung der vier Gebäude.
SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH Philosophenweg 23-25 47051 Duisburg
Der Auftraggeber hat zwecks räumlicher Erweiterungen für die Liegenschaften
- Theodor-König Gesamtschule, Möhlenkampstraße 10a, 47139 Duisburg, Gemarkung: Beeck / Flur: 14,
- Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule, Hamborner Straße 274-278, 47166 Duisburg, Gemarkung: Hamborn / Flur: 215 und
- Heinrich Heine Gesamtschule, Flutweg 56, 47228 Duisburg, Flur: 561 / Gemarkung: Bergheim
jeweils eine Vorentwurfsplanung (LPH 2 HOAI/AHO) einschließlich der erforderlichen Fachplanungsleistungen anfertigen lassen, die die Realisierung von Neubauten zur Erweiterung der Liegenschaften TKG von 4 auf 6 Züge, GWL von 6 auf 7 Züge und HHG von 5 auf 6 Züge mit insgesamt 4 Gebäuden von in Summe ca. 14.500 m² BGF auf den vorgenannten Grundstücken einschließlich an die Neubauten angrenzenden Freianlagen mit insgesamt ca.12.000 m² zum Ziel hatte.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine möglichst nachhaltige Planung, Konstruktion und Bauausführung. Diese soll ressourcenschonend und unter Berücksichtigung der aktuellen Umweltstandards ausgeführt werden. Daher ist derzeit vorgesehen, alle 4 Gebäudeteile in Form von Holzhybridkonstruktion zu realisieren. In Teilen sind Abschnitte aus Brandschutzgründen jedoch in Ortbeton auszubilden.
Die bestehende Planung ist zunächst durch den Generalplaner in allen Planungsbereichen zu prüfen, bei Bedarf anzupassen, zu ergänzen und in Gänze dem AG erneut zur Freigabe vorzulegen.
Insbesondere die noch ausstehende brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit ist behördlich vorabzustimmen und in seinen Auswirkungen in den Vorentwurf einzuarbeiten.
Nach Abschluss der LPH 2 wurden noch Änderungen an Raumabfolge, Raumart und Raumanzahl vorgenommen. Diese sind ebenfalls mit einzuarbeiten.
Etwaige darüber hinaus noch offene Punkte sind mit dem Bauherrn als weitere Grundlage für die Erstellung der LPH 3 HOAI/AHO final abzustimmen.
Sodann ist die LPH 3 HOAI einschließlich aller Fachplanerleistungen zu erbringen und dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Die Kostenberechnung nach DIN 276: 2018 ist dabei in der 3. Ebene bauteilweise nach den verschiedenen Aufbauarten aufzugliedern. In den nachfolgenden Leistungsphasen ist eine durchgängige Kostenfortschreibung gemäß DIN276:2018 zu gewährleisten. Die bauteilbezogenen Kosten müssen zu jedem Zeitpunkt ebenfalls nach Vergabeeinheiten aufgeschlüsselt werden.
Der AG holt seinerseits einen Ausführungsbeschluss auf Grundlage dieser Planung ein. Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden zunächst nur optional, in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen.
Ferner ist geplant, die Bauleistungen jeweils auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails als s.g. Ausschreibungsplanung an einen Totalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der LPH 5 HOAI/AHO erfolgt durch den Totalunternehmer.
Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu.
Insbesondere folgende Leistungen sind voraussichtlich - nach derzeitigem Stand - im Nachgang zu den oben beschriebenen Leistungen der LPH 1 - 2 HOAI/AHO für alle Standorte zu erbringen:
- Objektplanung - Leistungsbild gem. §34 HOAI Gebäude und Innenräume
- LP 3, (optional 4 - 8)
Besondere Leistung:
- Die Leistungsphasen 3-5 gem. §34 HOAI sind mit BIM zu bearbeiten
- Farb- und Materialkonzept / Leitsystem
- Erstellung eines Möblierungskonzepts unter Berücksichtigung der pädagogischen Anforderungen der
Schule zum Nachweis der erforderlichen Funktionalitäten und Nutzungen
- Planung des festen und losen Mobiliars
- Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber
- Technische Ausrüstung - Leistungsbild gem. HOAI §55
- LP 3 (optional 4 - 8)
- Haustechnik/Elektro/Aufzug
- Bühnentechnische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnen
- Küchentechnik für Aufwärmküchen "Cook and Chill" einschl. zugehöriger Kälteanlagen
- Anlagengruppen 1-8
Besondere Leistungen u.a.:
- Die Leistungsphasen 3-5 gem. §55 HOAI sind mit BIM zu bearbeiten
- Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber
- Fachraumplanung Naturwissenschaften, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Technik, etc.
- Tragwerksplanung - Leistungsbild gem. § 51 HOAI
- LP 3 (optional 4 - 8) einschließlich Mitwirkung bei der Beurteilung von Sondervorschlägen Holz/Holzhybrid sowie der Überwachung der Ausführung dieser Leistungen
Besondere Leistung:
- Die Leistungsphasen 3-5 gem. §51 HOAI sind mit BIM zu bearbeiten
- Freianlagen - Leistungsbild gem. §39 HOAI
- LP 3 (optional 4 - 8)
- Ingenieurbauwerke - Leistungsbild gem. §43 HOAI im Sinne von Entwässerungskanalarbeiten auf eigenem Grundstück sowie im öffentlichen Raum bis zum Einleitpunkt in die öffentliche Kanalisation einschließlich erforderlicher Rückhalte- und/oder Versickerungsvorrichtungen, im Weiteren für etwaige erforderliche Anbindungen an Bestandsanlagen / - Anschlüsse wie z.B. für Fernwärme etc.
- LP 1-3 (optional 4 - 8)
- Brandschutzberatung und -planung gem. AHO, Heft 17, Stand Juni 2015
- Wärmeschutz gem. AHO, Heft 23 vom September 2015
- Planung Barrierefreiheit gem. AHO, Heft 40 vom Februar 2021
- Schallschutz / Akustik
Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Objektplaner zu erbringen.
Der Generalplaner soll mit einem Pauschalfesthonorar vergütet werden.
Angebote, die den Basissatz der HOAI unterschreiten, werden vom Auftraggeber umfassend auf ihre Auskömmlichkeit hin überprüft.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Planung und Realisierung von Schulen sowie vergleichbaren Einrichtungen in dem hier geforderten Umfang und Volumen (vgl. auch Ziffer II.2.4), Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand und Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand berücksichtigen.
Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden zunächst nur optional beauftragt und im Folgenden abhängig von z.B. der Beschlusslage stufenweise abgerufen.
Diese stufenweise Beauftragung behält sich der Auftraggeber bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren)
c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer / Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen die nachfolgend genannten Leistungs- und/oder Teilleistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird:
A) Objektplanung
B) Freianlagenplanung
C) Tragwerksplanung
D) Fachplanung Technische Gebäudeausstattung
E) Ingenieurbauwerke
F) Fachraumplanung und Küchenplanung
G) Brandschutzberatung und -planung
H) Fachplanung Wärme-/ Schallschutz
I) Fachplanung Barrierefreiheit
J) Bühnentechnik für kleinere bis mittlere Bühnen
d) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens Euro 3.000.000 erwirtschaftet hat. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 3 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, alternativ eine Bau-Kombi-Versicherung abzuschließen.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigte Arbeitskräfte (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte); daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) durchschnittlich mindestens 15 Arbeitskräfte beschäftigt hat.
b) Abgabe von maximal 5 Referenzen in den letzten 5 Jahren mit detaillierter Darstellung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (Referenzprojekte), möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume, die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind.
Mindestens 3 Referenzprojekte (Objektplanung, TWP oder TGA) sollten den folgenden Kriterien genügen:
- Geplante und realisierte Schulen sowie vergleichbare Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten;
- erbrachte Leistungen mindestens Lph 3-6;
- Mindest-Bauvolumen 3,5 Mio EUR netto;
Mindestens ein Referenzprojekt sollte den folgenden Kriterien genügen:
- Auftraggeber ist eine Inhouse-Gesellschaft der öffentlichen Hand. Hier wurde LPH 6 abgeschlossen.
Mindestens ein Referenzprojekt (Objektplanung, TWP oder TGA) sollte den folgenden Kriterien genügen:
- Holzhybridbauweise (Holz - Beton),
- erbrachte Leistungen mindestens Lph 1-4;
- Mindest-Bauvolumen 3,5 Mio EUR netto.
Mindestens eine Referenzprojekt (Objektplanung) sollte den folgenden Kriterien genügen:
- Besonderes nachhaltige Bauweise (z.B. reduzierte CO² Emission, hoher Wärmeschutzstandard, oder vergleichbar)
- Erbrachte Leistungen mindestens LpH 3-6
- Mindest-Bauvolumen 3,5 MioEUR netto
Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt (vgl. § 47 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden, insoweit dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Der Landschaftsarchitekt für die Planung der Freianlagen muss ebenfalls bauvorlageberechtigt sein.
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer I.3) genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und Vorplanung vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden allen Bewerbern über die in Ziffer I.3) genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6B8M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.