Kanalinspektion Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2022-0132
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kleve.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalinspektion Rahmenvertrag
Kanalinspektion
verschiedene, Stadtgebiet Kleve
Je Kalenderjahr der Beauftragung: :
Optische Befahrung von Hauptkanälen inklusive Dokumentation im Zuge der SüwVO:
Kreisrundprofil :
DN 150 - 350: 49 km
DN 400 - 600: 11 km
DN 700 - 1200: 8 km
DN 1300 - 1600: 1,8 km
DN 1800 - 2400: 1,3 km
Eiprofil:
350/700 - 800/1200: 1,8 km
900/1350 - 1150/1650: 1,8 km
> 1150/1650: 1,8 km
Optische Befahrung von Anschlussleitungen
Hauptkanal bis Grundstücksgrenzen / Straßeneinläufe / Revisionsschächte:
Bis DN 150: 10 km
Schachtinspektion:
Bauwerk bis DN1500: 4.380 Stk.
Der Auftrag soll zunächst bis zum 31.12.2023 mit der Option der jährlichen Verlängerung bis maximal zum 31.12.2026 vergeben werden.
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) aufgenommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung behalten wir uns vor:
- Gewerbeanmeldung
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- aktuelle Eintragung in die Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
oder jeweils gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
- Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
(Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und der festgelegten Vertragsdauer)
Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen,
- Aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Folgende Mindestanforderungen sind für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
a) Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, i.H.v. mindestens brutto 200.000 Euro.
b) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch auf Verlangen des Auftraggebers mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in demangegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise zu erbringen:
- Referenznachweise über 3 mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen jeweils aus den letzten 5 Jahren
mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Angaben
b) Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
- Angaben (Eigenerklärung) über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung des Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt
Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in demangegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Rahmenvertrag soll zunächst für die Zeit vom 01.03.2023 bis zum 31.12.2023 mit der Option der jährlichen Verlängerung bis maximal zum 31.12.2026 vergeben werden.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das untervorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerechteingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss.
b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal zu führen.
c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfristist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.