Rahmenvereinbarung Stufentritte Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.21 - 9913/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]625
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Stufentritte
Rahmenvereinbarung Stufentritte und Rollhocker für das KdB
Rahmenvereinbarung Stufentritte und Rollhocker für das Kaufhaus des Bundes. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 640.367,20 Euro abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung:
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM, BIMASRM_1, BIMASRM_5
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
- Deutsche Nationalbibliothek
- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
- Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
- Otto -von-Bismarck-Stiftung
- Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
- Stiftung Deutsches Historisches Museum
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- Alexander von Humboldt-Stiftung
- Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH
- Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
- DRK-Suchdienst Standort Hamburg
- Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
- Friedrich-Ebert-Stiftung
- Germany Trade and Invest GmbH
- Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
- Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
- Kuratorium für waldarbeit und Forsttechnik e.V.
- Arbeitsmedizinischer Dienst d. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft GmbH
- Bw Bekleidungsmanagement GmbH
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.