GHK_Gemeindehalle - Stahl-Holztüren Referenznummer der Bekanntmachung: 3750 GHK
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim am Neckar
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-n.de
Abschnitt II: Gegenstand
GHK_Gemeindehalle - Stahl-Holztüren
68 Türen Stahlzarge und Holztürblatt mit teilweise Seitenverglasung
20 Stahltüren / Edelstahltüren / Glastüren
Gemeindehalle
Brunnenstrasse 25
74366 Kirchheim am Neckar
Beschaffung, Montage und Inbetriebnahme von 68 Türen mit Stahlzarge und Holzblatt und 20 Stahltüren / Edelstahl /Glastüren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (§ 6a EU Nr. 1 - VOB/A)
Eignungserklärung zum jährlichen Umsatz mit Bauleistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind sowie dem Eigenleistungsanteil in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzverfahren)
1. Eignungserklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 3 a) VOB/A
2. Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gem. § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich rechtskräftiger Verurteilung)
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 4 Nr. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung)
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A vorliegen (hinsichtlich schwerer Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit)
- Als Sicherheiten wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 3% der Auftragssumme bzw. der Abrechnungssumme gefordert.
- Zahlungsbedingungen erfolgen nach den Vorschriften der VOB/B
- Im Falle einer Bietergemeinschaft wird als Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, folgendes gefordert: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
- Abgabe Verpflichtungserklärung Mindestlohn
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 EU Abs. 1 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegen
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Kirchheim am NeckarHauptstraße 7874366 Kirchheim am NeckarDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
- Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben abgeben.
- Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
Die Leistungsverzeichnisse und weitere Auftragsunterlagen sind elektronisch verfügbar. Der Link zum Download der Unterlagen ist unter l.3 Kommunikation dieser Bekanntmachung aufgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen.
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefirst.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die First auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Arbeitgeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.