Lieferung von drei Kompaktkehrmaschinen (2x Dieselantrieb + 1x Elektroantrieb) + Option zur Lieferung zwei weiterer Kompaktkehrmaschinen mit Elektro- und/oder Dieselantrieb
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von drei Kompaktkehrmaschinen (2x Dieselantrieb + 1x Elektroantrieb) + Option zur Lieferung zwei weiterer Kompaktkehrmaschinen mit Elektro- und/oder Dieselantrieb
Lieferung von drei Kompaktkehrmaschinen. Davon 2 Kompaktkehrmaschinen mit Dieselantrieb (Los 1) und/oder 1 Kompaktkehrmaschine mit Elektroantrieb (Los 2) + Option zur Lieferung zwei weiterer Kompaktkehrmaschinen mit Elektro- und/oder Dieselantrieb im Jahr 2024
Lieferung von 2 Kompaktkehrmaschinen mit Dieselantrieb
Flughafen Düsseldorf
Lieferung von 2 Kompaktkehrmaschinen mit Dieselantrieb
Lieferung von bis zu zwei weiteren Kompaktkehrmaschinen mit Dieselantrieb.
Lieferung einer Kompaktkehrmaschine mit Elektroantrieb
Flughafen Düsseldorf
Lieferung einer Kompaktkehrmaschine mit Elektroantrieb
Lieferung von bis zu zwei weiteren Kompaktkehrmaschinen mit Elektroantrieb
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage einer positiv gehaltenen Bankauskunft (z.B. nach Art einer Bank-an-Bank-Auskunft), Kopie ausreichend, nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angabe darüber, wie lange die Erfahrung mit der Herstellung und/oder dem Handel mit vergleichbaren Fahrzeugen auf dem Markt bestehen und darüber, wie lange das konkret angebotene Produkt bereits auf dem Markt eingeführt ist.
- Unternehmensdarstellung, möglichst mit Angaben von Gründungsjahr, Rechtsform, Anzahl der Mitarbeiter, Standorte.
- Vorlage von Referenzen (Eigenangaben) für die Auslieferung vergleichbarer Kompaktkehrmaschinen mit Dieselantrieb (10 Stück) in den letzten 3 Jahren.
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5% der Abrechnungssumme, eines in der europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit Gerichtsstand in Deutschland
siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (www.subreport.de/E64767583) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel(.xls oder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §13SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bieterfragen können nur über Subreport gestellt werden. Fragen sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis zum 03.01.2023 eingehen. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisegem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmender Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist. Für alle Elektrokehrmaschinen werden Fördermittel geprüft und ggfs. beantragt. Der Auftragnehmer hat ein vertragliches Rücktrittsrecht ohne Entschädigungsleistung für den Fall, dass der Fördergeber, bspw. das Bundesamt für Güterverkehr, den Antrag nicht bewilligt und keine Förderung gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.