Elektrotechnik BA03 - Hochbehälter, Brunnen, Abgabeschacht Referenznummer der Bekanntmachung: 03-04-05-VE-20-21-ET-BA03
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wvmt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97922
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lauda-koenigshofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrotechnik BA03 - Hochbehälter, Brunnen, Abgabeschacht
Elektrotechnik BA03 - Hochbehälter, Brunnen, Abgabeschacht
97922 Lauda-Königshofen, 97941 Tauberbischofsheim, 97956 Werbach
Elektrotechnische Ausstattung für 2 Hochbehälter, 1 Abgabeschacht, 6 Brunnenbauwerke, 1 Pumpwerk:
- Hochbehälter Unterbalbach;
- Hochbehälter Sachsenflur;
- Abgabeschacht AGS Sachsenflur;
- Brunnen 7514B;
- Brunnen Impfingen 3;
- Brunnen Impfingen 6;
- Brunnen Gamburg 3;
- Brunnen Gamburg 4;
- Kellerbrunnen Werbach
- Pumpwerk Stürmershölzlein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektrotechnik BA03 - Hochbehälter, Brunnen, Abgabeschacht
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rohr
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.elektro-hofmockel.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNR6B8U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134 und 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx