FE 01.0205/2021/FGB - Wirkungen unterschiedlicher Führungen von Bundesfernstra-ßen in und bei Siedlungsbereichen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü-FE 01.0205/2021/FGB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 01.0205/2021/FGB - Wirkungen unterschiedlicher Führungen von Bundesfernstra-ßen in und bei Siedlungsbereichen
FE 01.0205/2021/FGB - Wirkungen unterschiedlicher Führungen von Bundesfernstra-ßen in und bei Siedlungsbereichen
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Für die Führungsform von Bundesfernstraßen im Bereich von Siedlungen hat sich in der Praxis eine Vielzahl von Varianten ergeben. Die Führungsform lässt sich dabei grundlegend hinsichtlich der räumlichen Lage unterscheiden. Weitere zentrale Aspekte stellen die Gestaltung des Straßenraums sowie Merkmale von Verkehrssteuerung und Technik dar. Ferner können verschiedene Formen von Ortsumgehungen auch darin variieren, inwiefern sie auch lokale Erschließungsfunktionen erfüllen oder durch den nicht-motorisierten Verkehr genutzt werden können.
Diese unterschiedlichen Führungsformen haben maßgebliche Auswirkungen auf das Schutzgut „Mensch“ und somit im konkreten Fall auf die Anwohner, aber auch auf die Wirtschaft, z. B. im Hinblick auf Einzelhandel oder Tourismus.
Gleichzeitig sind diese Führungsformen jedoch auch wichtige Einflussfaktoren auf die Verbindungsqualität der Fernstraßenverbindungen. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Auswirkungen gehört die Führung von Bundesfernstraßen ...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 01.0205/2021/FGB - Wirkungen unterschiedlicher Führungen von Bundesfernstra-ßen in und bei Siedlungsbereichen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.