Erweiterung / Erneuerung des NetApp Speichernetzwerks Referenznummer der Bekanntmachung: PR256536
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung / Erneuerung des NetApp Speichernetzwerks
Zur Erneuerung und Erweiterung des bestehenden Systems soll ein hochverfügbares, skalierbares Storagesystem beschafft werden, welches zur Dateiablage via SMB und NFS, sowie zur Bereitstellung von Block-Level Storage per ISCSI eingesetzt werden wird. Weiterhin soll ein Objektspeicher angeschafft werden, welcher zum einen als Tiering-Ziel des Primärsystems, sowie als Objektspeicher für unterschiedliche Anwendungen zum Einsatz kommen soll. Zur Sicherung der Daten des Primärsystems sollen weiterhin Snapshots mittels der Replikation via Snapmirror auf das Sekundärsystem übertragen werden. Teil der Ausschreibung ist die Hardwarebeschaffung, die Inbetriebnahme sowie der Support für die Folgejahre.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Erneuerung und Erweiterung des bestehenden Systems soll ein hochverfügbares, skalierbares Storagesystem beschafft werden, welches zur Dateiablage via SMB und NFS, sowie zur Bereitstellung von Block-Level Storage per ISCSI eingesetzt werden wird. Weiterhin soll ein Objektspeicher angeschafft werden, welcher zum einen als Tiering-Ziel des Primärsystems, sowie als Objektspeicher für unterschiedliche Anwendungen zum Einsatz kommen soll. Zur Sicherung der Daten des Primärsystems sollen weiterhin Snapshots mittels der Replikation via Snapmirror auf das Sekundärsystem übertragen werden. Teil der Ausschreibung ist die Hardwarebeschaffung, die Inbetriebnahme sowie der Support für die Folgejahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bewerber/Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bewerbers/Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als "Anlage Befähigung Berufsausübung" und reichen Sie diesen im PDF-Format mit dem Angebot ein.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters wird ein Mindestumsatzes (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) von jeweils mindestens 1,5 Mio. EUR verlangt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
1. Als besondere Ausführungsbedingung des Auftrages gemäß § 128 GWB, werden Sprachkenntnisse für das mit der Leistungserbringung betraute Personal (Support-Mitarbeiter sowie Techniker für die Leistungserbringung vor Ort) gefordert und im Rahmen der Eignungsprüfung abgefragt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass ggf. eingeplante Unterauftragnehmer diese besonderen Ausführungsbedingungen ebenfalls erfüllen. Der Bieter muss bestätigen, dass er über Personal verfügt, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, um die Erbringung der Leistung sicherzustellen. Dies betrifft ausschließlich das Personal, welches im Zuge der Leistungserbringung mit dem AG mündlich oder schriftlich kommuniziert.
2. Als besondere Ausführungsbedingung des Auftrages gemäß § 128 GWB, wird eine Reseller Zertifizierung der Stufe „NetApp Star-Partner“ des Herstellers im Rahmen der Eignungsprüfung abgefragt. Der Bieter muss bestätigen und nachweisen, dass er über eine gültige Zertifizierung „NetApp Star-Partner“ verfügt. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als "Anlage Zertifizierung NetApp" und reichen Sie diesen im PDF-Format mit dem Angebot ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.