Projektsteuerung Neubau ZETT Referenznummer der Bekanntmachung: Z-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinik-duesseldorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Neubau ZETT
Die Zentrale Einrichtung für Tierforschung und Tierschutzaufgaben (im Folgenden ZETT) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wurde 1974 errichtet. Eine Funktion der ZETT ist es, Tiere zu präklinischen Forschungsaufgaben hauptsächlich für die Medizinische Fakultät der Universität bereitzustellen. Weitere Leistungen der ZETT sind unter anderem die Bereitstellung von veterinärmedizinischen Operationsräumlichkeiten, Durchführung des Hygienemonitorings, versuchstierkundliche Ausbildung und Beratung in Fragen des Tierschutzes. Somit stellt die ZETT eine wichtige Service-Einrichtung für die Heinrich-Heine-Universität und das Universitätsklinikum Düsseldorf dar. Aufgrund geänderter Anforderungen seitens der Nutzenden und Änderungen der Gesetzgebung bezüglich der Tierhaltungsbedingungen wird ein Neubau der ZETT geplant (Projektbestandteil, einschließlich Ersteinrichtung). Nach erfolgtem Umzug der Tierhaltung aus dem Bestandsgebäude in den Neubau der ZETT wird das Bestandsgebäude abgerissen (ebenfalls Projektbestandteil). Die neue ZETT soll durch effektive Flächennutzung und Einsatz moderner Technik eine möglichst hohe Funktionalität erhalten. Künftige Betriebskosten und Energiemengen sollen hierdurch gesenkt werden. Des Weiteren wird der Neubau so realisiert, dass er auch künftigen Vorgaben und Anforderungen der Gesetzgebung folgend funktional bleibt und als gutes Beispiel einer modernen Tierhaltung dient.
Kennzahlen des Neubaus: NUF Gebäude = ca. 6.500 m²
Universitätsklinikum Düsseldorf Moorenstr. 5 40225 Düsseldorf
Gegenstand dieser Beschaffung sind Projektsteuerungsleistungen nach AHO § 2 (Grund- und ausgewählte besondere Leistungen) für die Projektstufen 1 bis 5 (Neubau) über die Handlungsbereiche A bis E.
Die Auswahl der Bewerber aus dem offenen Teilnahmewettbewerb erfolgt zunächst anhand der definierten Ausschlusskriterien gem. Anlage A. Fehlende Angaben und Erklärungen werden unter Setzung einer angemessenen Frist nachgefordert.
Die Reduzierung des Bewerberkreises auf die geplante Bieterzahl für das Verhandlungsverfahren erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen im Ergebnis der Punktebewertung gem. Anlage B- Matrix Eignungskriterien auf Grundlage der entstandenen Rangfolge.
Vergabe von je max. 3 Punkten pro Kriterium, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Es können maximal 300 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten gewichteten Punktzahlen.
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf den 6. Platz entscheidet das Los.
Die Vergabe ist stufenweise beabsichtigt.
Bewerberfragen sind 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich über die Vergabeplattform an die Submissionsstelle zu richten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass sein/die Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist/sind bzw. entsprechende gewerbliche Erlaubnisse erteilt worden sind und dass es/sie im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister - Auszug als Nachweis nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung
dieser Ausschreibung - ist mit dem Teilnahmeantrag für den Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Rechtskräftig ausgefülltes Bewerbungsformular:
- Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer,
- rechtskräftig unterzeichneter Teilnahmeantrag,
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit Dritten,
- Erklärung zu zwingenden Ausschlusskriterien,
- Erklärung zu Ausschlusskriterien,
- Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV
- Angaben zum Nettojahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft inkl. etwaiger Nachunternehmer der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Wichtung 10%)
- Als Deckungssummen der geforderten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung sind jeweils 7,5 Mio. EUR für Personenschäden wie auch 7,5 Mio. EUR für sonstige Schäden gefordert. Die Deckungssummen müssen 3-fach maximiert sein. Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung oder aber als Verpflichtungserklärung des Bewerbers zu erbringen, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen.
- Es wird eine Mindestsumme des durchschnittlichen Nettojahresumsatzes in dem zur ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungsbild in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von 800.000 EUR netto gefordert.
Rechtskräftig ausgefülltes Bewerbungsformular:
- Erklärung über Befähigung zur Berufsausübung (siehe III.1.1.)
- Angaben zur Anzahl der festangestellten technischen Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft inkl. etwaiger Nachunternehmer (Wichtung 10%)
- Angaben zu Unternehmensreferenzen über Projektsteuerung vergleichbarer Projekte
- Erklärung Nachunternehmer.
- Es wird eine Mindestanzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten technischen Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber in dem zur ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungsbild in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von 6 Mitarbeitern gefordert.
Eignungskriterien:
- Büroreferenzen für vergleichbare Leistungen (Wichtung 80%):
Gefordert ist die Darstellung von 2 unterschiedlichen Büro-Referenzen mit definierten Mindestanforderungen wie folgt (bei Nichterfüllung wird die Referenz mit NULL Punkten gewertet):
Büroreferenz 1 "Laborgebäude, öffentlicher AG" (Wichtung 50%)
- abgeschlossenes Bauvorhaben (bauliche Fertigstellung / Abnahme - im Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2022)
- Referenz wurde im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne § 2 AHO mit mind. 3 der 5 Projektstufen der AHO erbracht
- Referenz ist kein Totalunternehmer / Totalübernehmer-Projekt
- Referenz wurde für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht
- Referenz ist eine Laborimmobilie aus dem klinischen Bereich (bei Unsicherheiten bzgl. Eignung / Zuordnung der eigenen Referenz wird um eine klärende Bewerberfrage gebeten)
3.5.2 Büroreferenz 2 "Laborgebäude" (Wichtung 30%)
- abgeschlossenes Bauvorhaben (bauliche Fertigstellung / Abnahme - im Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2022)
- Referenz ist kein Totalunternehmer / Totalübernehmer-Projekt
- Referenz wurde im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne § 2 AHO mit mind. 3 der 5 Projektstufen der AHO erbracht
- Referenz ist eine Laborimmobilie aus dem klinischen Bereich (bei Unsicherheiten bzgl. Eignung / Zuordnung der eigenen Referenz wird um eine klärende Bewerberfrage gebeten)
Es kann eine Referenzbescheinigung des Auftraggebers vorgelegt werden.
Eigendarstellung der Referenz jeweils auf max. 2 Blatt DIN A4 (bei Nicht-Vorlage der Eigendarstellung kann die jeweilige Referenz nicht gewertet werden)
§ 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss);
Siehe Bedingungen des Vertragsentwurfs
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYBBDN3U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.