Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: ZA4.2/1001054334II/Se
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen zur Verkehrsüberwachung mit passiver Messtechnik mittels Helligkeitssensoren (Los 1) und mit aktiver Laser-Scanner-Messtechnik (Los 2) für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen
Beschaffung Mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen mit passiver Messtechnik mittels Helligkeitssensoren
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10 47059 Duisburg
Siehe Hinweise zum Verfahren - Kapitel A und Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Kapitel B1.
Beschaffung Mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen mit aktiver Laser-Scanner-Messtechnik
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10 47059 Duisburg
Siehe Hinweise zum Verfahren - Kapitel A und Leistungsbeschreibung zu Los 2 - Kapitel B2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kistler Instrumente GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tettnang
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://eso-elektronik.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe VITRONIC Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vitronic.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YW8MK9HVT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd