Gymnasium Otto-Pankok - Landschaftsgärtnerische Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2022-7337
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gymnasium Otto-Pankok - Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Die Ausschreibung umfasst alle notwendigen Leistungen für die Landschaftsgärtnerischen Arbeiten des 1.Bauabschnitts um den Erweiterungsbau und das Bestandsgebäude am Gymnasium Otto-Pankok.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr saniert mit Teilabriss und Ersatzneubau die städtischen Otto-Pankok-Schule an der Von-Bock-Straße. Die Maßnahme findet im laufenden Betrieb statt. In diesem Zusammenhang werden die Außenanlagen des Schulgrundstücks neugestaltet. Das
Grundstück befindet sich in direkter Nähe zu der Mülheimer Innenstadt und wird von der Gaußstraße, Oberstrasse und Von-Bock-Straße umschlossen. Der Schulhof gliedert sich in zwei Bauabschnitte, wobei nur die Garten- und Landschaftsbauarbeiten für den 1. Bauabschnitt (oberer Schulhof) Bestandteil dieses LV sind.
Die Freianlagen im 1. BA sind bis zum Ende der Sommerferien 2023 auszubauen und fertig zu stellen.
Einbauten, wie Bänke, Tische und Mülleimer können ggf. auch unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften und in Abstimmung mit der Schul- und Bauleitung im laufenden Schulbetrieb, also nach dem 07.08.2023 eingebaut werden. Entsprechend des engen Zeitplans sind entsprechend ausreichend Arbeitskräfte und Maschinen einzukalkulieren!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
- Eigenerklärung entsprechend Formblatt 124
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und 3 Mio. EUR für Sach-/Vermögensschäden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. "Bescheinigung in Steuersachen"
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit der Angebotsabgabe sind einzureichen:
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer entsprechend Formblatt 236.
- drei Referenznachweise vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus)
Gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A sind keine Bieter bzw. Bevollmächtigte im Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen (akzeptierte Dateiformate: pdf, x84, d84, p84). Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen hoch:
• „Deckblatt VOB“ der Stadt Mülheim an der Ruhr
• Leistungsverzeichnis im Dateiformat PDF oder GAEB. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung des jeweils anderen Dateiformates vor.
• Eigenerklärung zur Eignung entsprechend Formblatt (VHB) 124, alternativ Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird
• Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt VHB 235)
• Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Vor Auftragserteilung werden vom Bestbieter neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen folgende Unterlagen angefordert:
- Formblätter 221 bzw. 222, ggf. Formblatt 223. Alternativ kann der Bieter eine gleichwertige Erklärung über die Kalkulation einreichen.
Ab einem Auftragswert von 30.000 € netto zusätzlich die Urkalkulation im verschlossenen Umschlag. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Umschlag zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet.
- Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b Einkommensteuergesetz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beträgen in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskunft verlangen. Für den Fall der Verletzung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Der Einsatz aller vom Auftragnehmer ggf. einzusetzenden Nachunternehmer ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Qualifizierung des Nachunternehmers ist dem Auftraggeber zu belegen.
Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9 c EU VOB/A und 17 VOB/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B maßgebend.
Ab einem Auftragswert von 30.000 € wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) angefordert.
Bieterfragen bitte schriftlich an die genannte Kontaktstelle per E-Mail oder über die Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://www1.muelheim-ruhr.de/node/301179) bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist! Die Beantwortung später gestellter Fragen behält sich die Vergabestelle vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.