Bundesstadt Bonn, Rahmenvertrag zur Bereitstellung einer temporären Ersatzstromversorgung im World Conference Center Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2022-7577
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Rahmenvertrag zur Bereitstellung einer temporären Ersatzstromversorgung im World Conference Center Bonn
Bereitstellung und Betrieb einer Ersatzstromversorgung als redundante Stromversorgung bei ausgewählten Veranstaltungen mit einem hohen Anspruch an Ausfallsicherheit im Kongresszentrum World Conference Center Bonn
53111 Bonn
Voraussichtlich einmal jährlich im Zeitraum März/April/Mai temporäre Bereitstellung von drei Dieselgeneratoren 1.250 kVA mit Kuppeltransformatoren 0,4/10 kV. Einspeisung der Ersatzleistung über bauseitige Schnittstelle neben der Aufstellfläche der Ersatzanlagen. Die Generatoren befinden sich im Standby Modus; sollte es zu einem Netzausfall kommen, starten die Anlagen automatisch und synchronisieren sich auf die Ersatzsammelschiene. Das Mietsystem ist in Form eines Übersichtschaltbildes und kompletter Funktionalbeschrei-bung zu dokumentieren. Alle Prüfungen und Errichtererklärungen sind für entsprechende Sachverständigenabnahmen in Abstimmung mit dem Sachverständigen vorzuhalten. Seitens des AN sind entsprechende Fachkräfte im Sinne der DIN-VDE 0105 und der DIN-VDE 1000-10 in der jeweils gültigen Fassung für den Betrieb der temporären Anlage zu stellen. Die genauen Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, durch eine einseitige Erklärung die Rahmenvereinbarung um zwei Jahre bis maximal 2027 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung" oder "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft" verwenden.
- Berufsregister - Eintragung (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in welchem der Bewerber ansässig ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein. Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte, auf deren
Fähigkeiten sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde stützen möchte, nicht im Berufs- oder Handelsregister verzeichnet sind, genügt eine Eigenerklärung über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse.
Einzureichende Unterlagen:
- Umsatz (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens und dem spezifischen Jahresumsatz mit
vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind (vergleichbar sind Leistungen in Messen, Veranstaltungs- oder Konferenzzentren, Stadien)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Unfallversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Unfallversicherung, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Krankenkassen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Krankenkassen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein dürfen
Einzureichende Unterlagen:
- Ausschlussgründe 521 (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "521" - Eigenerklaerung Ausschlussgruende" verwenden.
- Mindestlohngesetz 522 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "522 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz" verwenden.
- Unterauftragnehmer / Eignungsleiher Verpflichtungserklärung 533 (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "533 - Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher" verwenden.
- Unteraufträge / Eignungsleihe Verzeichnis 532 (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Bitte das Dokument "532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe" verwenden.
- Referenzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre die mit der zu vergebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind.
Dem Angebot sind aktuelle Referenzen vergleichbarer Projekte im Bereich "Netzersatz auf Mittelspannungsebene und komplexerer Steuerungslösungen" beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ca. alle 4 Jahre
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYW7ZZXSJC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de