Evaluierung und Erfolgskontrolle des Bundesförderprogramms für den flächendeckenden Breitbandausbau (Los 1) und der Mobilfunkförderung (Los 2) der Bundesregierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2229/DK13/DK14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluierung und Erfolgskontrolle des Bundesförderprogramms für den flächendeckenden Breitbandausbau (Los 1) und der Mobilfunkförderung (Los 2) der Bundesregierung
Los 1:
Die Leistung umfasst die Erstellung und Durchführung eines Evaluierungsprozesses für die Gigabit- RR auf Basis der nationalen und europäischen Vorgaben, insbesondere dem von der Europäischen Kommission hierfür genehmigten Evaluierungsplans.
Außerdem umfasst die Leistung eine Erfolgskontrolle der jeweiligen Fördermaßnahme nach VV Nr. 11a zu § 44 BHO und nach den in den VV zu § 7 BHO festgelegten Grundsätzen für das Weiße-Flecken-Förderprogramm, das Graue-Flecken-Förderprogramm und den Digitalisierungszuschuss. Hierbei soll die Ausgestaltung des Programms analysiert werden. Eine Berücksichtigung des Ausgangszustands und der Abläufe vor Programmstart des Graue-Flecken-Programms und des Digitalisierungszuschussprogramms muss erfolgen. Es soll analysiert werden, ob die Förderprogramme geeignet sind, das Ziel mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz zu erreichen und im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle, ob das Ziel erreicht wurde. Nachhaltigkeitsaspekte sind zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen die Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Daten zu Breitbandförderprojekten vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist das Ziel, in den Jahren von 2022 bis 2025 jährlich einen Zwischenbericht und Anfang 2025 einen Abschlussbericht zu erarbeiten und zu präsentieren (sowohl für die Evaluierung als auch für die Erfolgskontrolle).
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt eine umfassende und unabhängige Evaluierung der Gigabit-RR und der Breitbandförderprogramme der Bundesregierung an. Der Auftragnehmer wird daher explizit aufgefordert, eigene Ansätze und Vorschläge einzubringen. So können Erfahrungen aus bereits durchgeführten Evaluierungen und Erfolgskontrollen bzw. auch eigene Ideen für Anpassungen oder Hinweise auf mögliche Fehlerquellen eingebracht werden.
Los 2:
Die Leistung umfasst die Erstellung und Durchführung eines Evaluierungsprozesses für die Mobilfunk-Förderrichtlinie auf Basis der nationalen und europäischen Vorgaben, insbesondere des von der Europäischen Kommission hierfür genehmigten Evaluierungsplans. Der Auftragnehmer hat in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen die Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Daten zu Mobilfunkförderprojekten vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist das Ziel, im Jahr 2023 einen Zwischenbericht und Mitte 2024 einen Abschlussbericht zu erarbeiten und zu präsentieren.
Außerdem umfasst die Leistung eine Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme nach VV Nr. 11a zu § 44 BHO und nach den in den VV zu § 7 BHO festgelegten Grundsätzen für die Mobilfunkförderung. Hierbei soll die Ausgestaltung des Programms analysiert werden. Eine Berücksichtigung des Ausganszustands und der Abläufe vor Programmstart muss erfolgen. Es soll analysiert werden, ob das Förderprogramm geeignet ist, das angestrebte Ziel mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz zu erreichen und im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle, ob das Ziel erreicht wurde. Nachhaltigkeitsaspekte sind zu berücksichtigen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt eine umfassende und unabhängige Evaluierung des Mobilfunkförderprogramms der Bundesregierung an. Der Auftragnehmer wird daher explizit aufgefordert, eigene Ansätze und Vorschläge einzubringen. So können Erfahrungen aus bereits durchgeführten Evaluierungen und Erfolgskontrollen bzw. auch eigene Ideen für Anpassungen oder Hinweise auf mögliche Fehlerquellen eingebracht werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 1: Evaluierung und Erfolgskontrolle der Bundesförderprogramme für den flächendeckenden Breitbandausbau
Sitz des AN - siehe Vertrag
Los 1:
Zur Bewertung der Wirksamkeit sowohl der Gigabit-RR als auch des darauf aufbauenden Gigabitförderprogramms der Bundesregierung (Graue-Flecken-Programm) soll eine umfassende und unabhängige Evaluierung und Erfolgskontrolle durchgeführt werden. Im Zusammenhang damit ist auch eine Erfolgskontrolle für das Digitalisierungszuschussprogramm der Bundesregierung durchzuführen. Außerdem sollen die Erfolgskontrollen für das seit dem Jahr 2015 laufende Breitbandförderprogramm zur Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Weiße-Flecken-Programm) fortgeführt werden. Die Erfolgskontrollen der jeweiligen Fördermaßnahme sind hinsichtlich des übergeordneten Förderziels und nach den in den VV zu § 7 BHO festgelegten Grundsätzen durchzuführen. Darüber hinaus soll für das ebenfalls durch die Bundesregierung durchgeführte Mobilfunkförderprogramm eine Evaluation durchgeführt werden. (siehe Los 2).
Im Rahmen der Evaluation ist insbesondere zu prüfen, ob die aus dem Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel zielgerichtet und effizient eingesetzt und die Instrumente und Vorgaben der Rahmenregelung und der Förderrichtlinien sinnvoll und wirksam gewählt wurden. Gleichzeitig sollen die im Förderprozess gewonnenen Erfahrungen ausgewertet werden, um die Unterstützung der Bundesregierung für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Deutschland kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Wirkungsweise der Fördermaßnahmen zu verbessern.
Die Evaluierung ist auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden durchzuführen. Der Auftragnehmer ist aufgerufen, aktuelle Best-Practice-Beispiele und Konventionen, wie zum Beispiel den Methodenleitfaden der Europäischen Kommission bzw. die Standards der Deutschen Gesellschaft für Evaluation e.V. zu berücksichtigen.
Gleichzeitig steht der AN dem AG für Fragen der effizienten Ausgestaltung der Förderung zur Verfügung und unterstützt den AG durch seine Analyse bei möglichen Weiterentwicklungen der Förderung.
Die Leistungen gliedert sich in folgende Arbeitspakete:
- Vorbereitung der Infrastruktur für die Evaluierung und Erfolgskontrolle
Vorbereitung der notwendigen Instrumente und Schnittstellen für die elektronische Datenverarbeitung.
- Vorbereitung der Marktforschungsprozesse
Auswahl und Kontaktaufnahme mit Entscheidungsträgern und Unternehmen zur Vorbereitung von Befragungen und Datenerhebungen. Abstimmung eines Rahmens für Umfang und Struktur der zu erstellenden Berichte.
- Durchführung der Evaluierung und Erfolgskontrolle
Kontinuierliche Sammlung von Daten und Informationen. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen und relevanten Gremien. Erstellung der jährlichen Zwischenberichte.
- Erstellung des Abschlussberichts gemäß des Evaluierungsplans
Auswertung der im Evaluierungsprozess gesammelten Daten. Erstellung und Präsentation des Abschlussberichts und Abstimmung mit der Europäischen Kommission.
- Erstellung von einer vorbereitenden und einer abschließenden Erfolgskontrolle
Auswertung der bis zum Abschluss des Auftrags gesammelten Daten und Informationen. Dokumentation und Bewertung der Ausgestaltung des Förderprogramms in mehreren Berichten.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
(1) Die Leistungen gemäß Nr. 2.2.6 der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf vom AG auf der Grundlage dieses Vertrages und einer durch den AG konkretisierten Aufgabenstellung gesondert schriftlich beauftragt. Der AN erstellt auf der Grundlage des konkretisierten Leistungsumfangs ein Angebot, das alle Personal- und Sachkosten enthält. § 9 Absätze 2-4 sind zu beachten. Das Angebot bedarf einer schriftlichen Annahme durch den AG. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze bei DL-Verträgen:
(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergü-tungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 6 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze festgesetzt.
d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit- siehe II.2.11
Los 2: "Evaluierung und Erfolgskontrolle der Förderrichtlinie Mobilfunkförderung“
Sitz des AN - siehe Vertrag
Die Leistung umfasst die Erstellung und Durchführung eines Evaluierungsprozesses für die Mobilfunk-Förderrichtlinie auf Basis der nationalen und europäischen Vorgaben, insbesondere des von der Europäischen Kommission hierfür genehmigten Evaluierungsplans. Der Auftragnehmer hat in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen die Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Daten zu Mobilfunkförderprojekten vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist das Ziel, im Jahr 2023 einen Zwischenbericht und Mitte 2024 einen Abschlussbericht zu erarbeiten und zu präsentieren.
Zur Bewertung der Wirksamkeit der Mobilfunkförderung sollen eine umfassende, begleitende und unabhängige Evaluierung auf der Grundlage eines von der EU-Kommission genehmigten Evaluierungsplans und eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sowie zur Vermeidung unnötiger Bürokratie soll die Erfolgskontrolle gemeinsam mit der umfassenden Evaluation der Mobilfunkförderung erfolgen.
Darüber hinaus wird eine Evaluation und Erfolgskontrolle für die ebenfalls durch die Bundesregierung durchgeführte Breitbandförderung und die Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt (siehe Los 1). Damit wird sichergestellt, dass die aus dem Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel zielgerichtet und effizient eingesetzt, Synergien genutzt sowie die Instrumente und Vorgaben der Förderprogramme sinnvoll und wirksam gewählt wurden. Gleichzeitig sollen die in den Förderprozessen gewonnenen Erfahrungen ausgewertet werden, um die Unterstützung der Bundesregierung für den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und Breitbandinfrastruktur in Deutschland kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Wirkungsweise der Fördermaßnahmen zu verbessern und ggf. aufeinander abzustimmen.
Die Leistungen sind wie folgt in Arbeitspakete aufgeteilt:
- Vorbereitung der Infrastruktur für die Evaluierung und Erfolgskontrolle
Vorbereitung der notwendigen Instrumente und Schnittstellen für die elektronische Datenverarbeitung.
- Vorbereitung der Marktforschungsprozesse
Auswahl und Kontaktaufnahme mit Entscheidungsträgern und Unternehmen zur Vorbereitung von Befragungen und Datenerhebungen. Abstimmung eines Rahmens für Umfang und Struktur der zu erstellenden Berichte.
- Durchführung der Evaluierung und Erfolgskontrolle
Kontinuierliche Sammlung von Daten und Informationen. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen und relevanten Gremien. Erstellung der jährlichen Zwischenberichte.
- Erstellung des Abschlussberichts gemäß des Evaluierungsplans
Auswertung der im Evaluierungsprozess gesammelten Daten und im Bedarfsfall Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Förderung. Erstellung und Präsentation des Abschlussberichts und Abstimmung mit der Europäischen Kommission.
- Erstellung von einer vorbereitenden und einer abschließenden Erfolgskontrolle
Auswertung der bis zum Abschluss des Auftrags gesammelten Daten und Informationen. Dokumentation und Bewertung der Ausgestaltung des Förderprogramms in mehreren Berichten.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
(1) Die Leistungen gemäß Nr. 2.2.6 der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf vom AG auf der Grundlage dieses Vertrages und einer durch den AG konkretisierten Aufgabenstellung gesondert schriftlich beauftragt. Der AN erstellt auf der Grundlage des konkretisierten Leistungsumfangs ein Angebot, das alle Personal- und Sachkosten enthält. § 9 Absätze 2-4 sind zu beachten. Das Angebot bedarf einer schriftlichen Annahme durch den AG. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze bei DL-Verträgen:
(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 6 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Um-stände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze festgesetzt.
d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Evaluierung und Erfolgskontrolle der Bundesförderprogramme für den flächendeckenden Breitbandausbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: "Evaluierung und Erfolgskontrolle der Förderrichtlinie Mobilfunkförderung“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Honnef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).