Durchführung eines Medienmonitorings für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Referenznummer der Bekanntmachung: 6002397934-BMVg IUD III 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung eines Medienmonitorings für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Rahmenvereinbarung über die Durchführung eines Medienmonitorings für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
ortsunabhängig; Besprechungen finden überwiegend per Telefon, aber auch einmal pro Quartal in Präsenz im BMVg Dienstsitz Berlin statt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung eines Medienmonitorings für das BMVg und dessen Geschäftsbereich. Durch das Medienmonitoring soll die Redaktion der Bundeswehr als Bedarfsträgerin in die Lage versetzt werden, Veränderungen in der veröffentlichten Meinung rechtzeitig erkennen zu können. Darauf aufbauend bildet das Medienmonitoring eine wesentliche Grundlage, Trends und potenzielle Themen zu erkennen, darauf basierend die eigene Kommunikation zu gestalten und eigene Themen und Beiträge kommunizieren und platzieren zu können.
Die bisherige Rahmenvereinbarung läuft zum 30. Juni 2023 aus, daher ist nun eine Neuausschreibung erforderlich.
In Anbetracht der Vielfalt von Printmedien sowie Radio- und TV-Kanälen muss die Medienbeobachtung vermehrt auf die digitalen Medien ausgerichtet werden. Deshalb müssen künftig auch Social Media-Beiträge, Podcasts und Foren in das Medienmonitoring eingebunden werden können. Änderungen an den zu beobachtenden Medien sind regelmäßig vorzunehmen. Digitale Kanäle oder Publikationen, die kaum zum effektiven Monitoring beitragen, müssen hingegen nicht erfasst werden. Parallel dazu sind die Schlagworte und Schlagwortkombinationen, nach denen Medien durchsucht werden, funktional aufzustellen und in regelmäßigen Abständen zu evaluieren. Sie müssen zudem schnell und einfach anhand entsprechender Filter, Einstellungen und Tools geändert werden können. Das Ziel muss es hierbei sein, die Anzeige von nicht für die Bedarfsträgerin relevanten Beiträgen zu minimieren.
Das Aufgabengebiet der künftigen Auftragnehmerin umfasst u. a. folgende Leistungen:
- Digitales Bereitstellen regionaler, nationaler und internationaler Printmedien sowie digitaler Medien,
- Unterstützung des BMVg bei der Pflege des Medienpanels bzw. Übernahme der Pflege des Medienpanels für das BMVg,
- Bereitstellen von Nachrichtenagenturmeldungen,
- Bereitstellen von TV- und Hörfunkbeiträgen als Video- bzw. Audiodatei sowie bei Bedarf als Volltext,
- Bereitstellen sämtlicher Ergebnisse auf einer Online-Plattform mit individuell konfiurierbarem Dashboard,
- Verfügbarkeit der Beobachtung und Bereitstellen der Beobachtungsergebnisse 24/7,
- Archivieren der durch das Auswerteprofil identifizierten Artikel/Beiträge (Text) sowie ausgewählter Audio- und Video-Dateien für zehn Jahre,
- Überführung des bestehenden Archivs der vorherigen Auftragnehmerin in das neue, von der künftigen Auftragnehmerin auf eigenen Servern bereitzustellende Archiv, so dass dieses bruchfrei nutzbar bleibt,
- vollständiger Suchzugriff mit freien Deskriptoren auf das Artikel-Archiv durch die Nutzenden,
- Durchführen von bis zu sechs Ad-hoc-Medienanalysen und Sonderpressespiegeln pro Jahr,
- Durchführen von Medienresonanzanalysen.
Es muss ein Rechte - Rollen - Konzept vorhanden sein, das die Nutzer dazu befähigt, Arbeiten an den Einstellungen zuzuweisen. Vor allem die Definition von Quellen, Suchbegriffen und die Nutzerverwaltung muss möglich sein.
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren, das ausschließlich auf elektronischem Wege durchgeführt wird! Angebote in Papierform sind nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung des Bieters zu Referenzen:
Die künftige AN muss über praktische Erfahrung mit den hier geforderten Dienstleistungen im Bereich des Medienmonitorings verfügen. Bitte benennen Sie mindestens drei geeignete Referenzen von Kunden, für die Ihr Unternehmen in den letzten drei Jahren eine mit der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung mit Erfolg erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt.
Stellen Sie hierzu bitte folgende Informationen in Tabellenform zusammen:
- Art und Umfang sowie kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Wert des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe der Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Kontaktdaten.
Es genügt eine selbst niedergeschriebene Erklärung, es sind keine Referenzschreiben von früheren Auftraggebern erforderlich. Eine kurze Darstellung in Stichpunkten ist ausreichend.
Es gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder länger als ein halbes Jahr laufen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft:
— Bietergemeinschaftserklärung,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Mitglied der BG)
— Eigenerklärung zu Referenzen - soweit ein Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend dem von ihm übernommenen Leistungsumfang diesen Nachweis erbringen muss.
Bei Übertragung von Teilen der Leistung auf Unterauftragnehmer:
— Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe
Ggf. mit dem Angebot, zwingend aber vor der Zuschlagserteilung sind einzureichen:
— Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer (von jedem Unterauftragnehmer),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Unterauftragnehmer).
Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten von Eignungsverleihern:
— Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe,
— Verpflichtungserklärung für Eignungsverleiher (von jedem Eignungsverleiher),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Eignungsverleiher).
— Eigenerklärung zu Referenzen (von jedem Eignungsverleiher)
— Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (vom Bieter und bei Bildung einer Bietergemeinschaft auch von jedem Mitglied vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Da es sich bei dieser Ausschreibung um Dienstleistungen handelt, die unter Abschnitt 3 der VgV fallen, darf die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gemäß § 65 Abs. 2 VgV bis zu sechs Jahren betragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit