Aluminium-Brandschutzelemente Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2022-047-GBG
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geldern-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aluminium-Brandschutzelemente
Neubau städtische Realschule Geldern;
Gewerk: Metallbauarbeiten, Aluminium-Brandschutzelemente:
Neubau städtische Realschule, Am Rodenbusch 19 b, 47608 Geldern
Neubau städtische Realschule in Geldern:
Gewerk: Metallbauarbeiten, Aluminium-Brandschutzelemente (Türen):
2 Stück FB Alu-Brandschutzelemente liefern und montieren; 8 Stück FH Alu-Brandschutzelemente liefern und montieren; 11 Stück RS-Alu-Elemente (Rauchschutztüren) liefern und montieren; 3 Stück Alu-Innentüren liefern und montieren; 15 Stück Rauchmelder liefern und montieren.
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) erbeten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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1. Geforderte Eignungskriterien:
a) Eintragung in das Handelsregister
b) Eintragung in das Berufsregister (IHK oder Handwerkskammer)
c) Eintragung in die Berufsgenossenschaft
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2. Mittel der Nachweisführung:
Die Nachweise können durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 2 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die Unterlagen sind dann auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter, soweit die geforderten Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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3. Hinweis auf Gewerbezentralregisterauszug:
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zudem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei Auftragswerten darunter behält der Auftraggeber sich dies im Ermessen vor.
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1. Geforderte Eignungskriterien:
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a) Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
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b) Erklärung über den gesamten Netto-Jahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - und zwar unabhängig von der Art der erbrachten Leistungen (allgemeiner Netto-Jahresumsatz).
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2. Folgende Mindestanforderungen sind für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
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a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch auf Verlangen des Auftraggebers mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.
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b) durchschnittlicher allgemeiner Netto-Jahresumsatz mindestens 350.000 EUR (netto)
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3. Mittel der Nachweisführung:
Der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Unternehmensversicherung und die Eigenerklärung über den allgemeinen Netto-Jahresumsatz können durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
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Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 2 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die Unterlagen sind dann auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter, soweit die geforderten Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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1. Geforderte Eignungskriterien:
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a) Nachweis über mindestens 3 mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare und abgeschlossene Referenzen jeweils aus den letzten 5 Jahren.
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b) Angaben über die Anzahl der in dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr beschäftigten Arbeitskräfte untergliedert in einzelne Berufsgruppen
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2. Folgende Mindestanforderungen sind für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
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a) Die Anforderungen für ein vergleichbares Referenzprojekt sind nur erfüllt, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen erbracht wurden, der Auftragswert je Referenzprojekt mindestens 150.000 EUR (netto) betrug und das Projekt in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurde. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Berechnung des 5-jährigen Zeitkorridors ist der Monat Januar 2023.
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b) Die Zahl der im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr beschäftigten Arbeitskräfte muss insgesamt mindestens 12 betragen haben.
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3. Mittel der Nachweisführung:
Die Nachweise über die vorgenannten Mindestanforderungen können durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 2 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die Unterlagen sind dann auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter, soweit die geforderten Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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1. Bedingungen für den Auftrag:
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a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. §§ 123, 124 GWB
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b) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
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c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland
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d) Mittel der Nachweisführung: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG können durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 2 (Eigenerklärung zur Eignung) und der Eigenerklärung auf dem Formblatt 4 (Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG) als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit ein entsprechender Nachweis betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, ist auch von präqualifizierten Bietern eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Das Formblatt 6 (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland) ist von jedem Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglied unabhängig von einer etwaigen Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot einzureichen.
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2. Der Auftraggeber kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
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a) Nachweis über die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der IHK
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b) Nachweis einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung,
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c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
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d) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzsamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
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e) Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48b EStG,
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f) Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO,
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g) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
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3. Sicherheiten:
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a) Der Auftragnehmer hat Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
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b) Der Auftragnehmer hat Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme incl. Umsatzsteuer) zu leisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss.
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b) Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal zu führen.
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c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.
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d) Bietergemeinschaften füllen ein gemeinsames, durch ihr vertretungsberechtigtes Mitglied in Textform gekennzeichnetes Angebotsschreiben gemäß Formblatt 1 der Angebotsunterlagen aus. Sie legen - sofern nicht durch einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis abgedeckt - eine gemeinsame Referenzliste gemäß Formblatt 2 vor, wobei sie bei jedem Referenzprojekt den Namen des Bietergemeinschaftsmitglieds anzugeben haben. Im Übrigen sind von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied - sofern nicht durch einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis abgedeckt - in jedem Fall die Formblätter 2 und 4 sowie - soweit einschlägig - die Formblätter 5, 7, 8 und 11 entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen.
Zudem hat jedes Bietergemeinschaftsmitglied auch unabhängig von einer etwaigen Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis in jedem Fall das Formblatt 6 entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen.
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e) Will der Bieter für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (sogenannte Eignungsleihe), so hat er diese Unternehmen und Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, gemäß Formblatt 7 zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen gemäß Formblatt 8 einzureichen.
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f) Beabsichtigt ein Bieter im Rahmen der Auftragsdurchführung Nachunternehmer einzusetzen, so hat er dazu zwingend die Nachunternehmererklärung gemäß Formblatt 9 auszufüllen.
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g) Sofern zwischen dem Bieter bzw. einem Bietergemeinschaftsmitglied wirtschaftliche und rechtliche Verknüpfungen zu einem anderen Unternehmen bestehen, sind diese unter Verwendung des Formblatts 11 zu erläutern.
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h) Auf Verlangen des Auftraggebers haben diejenigen Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, vor der Auftragserteilung die Formblätter VHB 221 und/oder 222 sowie 223 einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTY65DBUC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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Nach § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.